Betreff
Auftragsvergaben
Beratung und Fassung eines Vorratsbeschlusses für die Umsetzung des Projektes "Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED"
Vorlage
02/760/IV/531/2022
Aktenzeichen
IV/KU
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

Die Straßenbeleuchtung der Stadt Annweiler am Trifels soll auf LED umgerüstet werden.

Hierzu wurden zwei Anträge auf Förderung gestellt.

Die Zuwendungsbescheide liegen vor. Es wurden Zuwendungen in Höhe von 147.245,- € und 98.163,50 € bewilligt (30% +20% der zuwendungsfähigen Ausgaben).

 

Der gesamte Auftrag ist zweigeteilt, und zwar in einen ausschreibungspflichtigen Teil, für die o. a. Zuwendungen gewährt wurden, was der weit überwiegende Anteil am Gesamtauftrag ist, sowie einen nicht vom Fördergeber umfassten Teil, der nicht zwingend auszuschreiben ist, sondern vorliegend im Rahmen einer Inhouse-Vergabe an die Stadtwerke erteilt werden kann.

 

Der nicht zwingend auszuschreibende und an die Stadtwerke zu vergebende Teil des Auftrags umfasst:

 

-       u. a. den Austausch / Ergänzung von rd. 200 Leuchtmasten,

-       den Einbau sog. Einbau- Umrüstsätze in bestehende Leuchten (Landauer Straße / Saarlandstraße) sowie

-       das Aufstellen und in Betrieb nehmen sog. historischer Leuchten in der Innenstadt.

 

Diese Maßnahmen sind allesamt nicht förderfähig und unterliegen damit auch nicht dem strengen Förderregime, was eine öffentliche Ausschreibung vorsieht und können als sog. Inhouse-Vergabe direkt an die Stadtwerke vergeben werden. Die Stadtwerke Annweiler am Trifels sind für die o. g. Arbeiten eingerichtet, müssen sich allerdings im Tiefbau beim Errichten des Fundaments für die neuen Masten einer Tiefbaufirma bedienen. Hierbei wird vorgeschlagen, dass die Stadtwerke aus dem bereits bestehenden Rahmenvertrag zwischen einem Tiefbauunternehmen und der Stadtwerke diese Leistungen abruft. Dieser Rahmenvertrag, der alle zwei Jahre im Rahmen der VOB/A öffentlich ausgeschrieben wird, beinhaltet entsprechende Tiefbauleistungen für das Erstellen von Lampenfundamenten u. ä.

 

Die übrigen Leistungen für die LED-Umstellung, d. h. der Tausch der Lampenköpfe der Standardleuchten wurde wie oben beschrieben gefördert und ist zwingend auszuschreiben. Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu bereits ein Leistungsverzeichnis erstellt, was nunmehr ausgeschrieben werden kann. 

 

Die Verwaltung schlägt vor:

 

1)      Den Stadtbürgermeister zu ermächtigen nach der Submission der öffentlichen Ausschreibung, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag für die förderfähige Maßnahme der LED-Umstellung zu erteilen 

 

sowie

 

die Stadtwerke zu beauftragen, die nicht förderfähigen Maßnahmen, wie z. B, Schmuckleuchten, Einbausätze sowie Masttausche oder Ergänzungen nach den derzeitig gültigen Verrechnungssätzen durchzuführen auszutauschen oder zu ergänzen und die Tiefbauarbeiten über den bestehenden Rahmenvertrag zwischen Stadtwerke und Tiefbauunternehmen zu beauftragen.