Sachverhalt:
Die SGD Süd hat
das Raumordnungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 –
Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach eingeleitet.
Die verschiedenen
Planungsvarianten wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 10. März
2022 vorgestellt. Hierauf wird Bezug genommen.
Die Planunterlagen
können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
B10 - Raumordnungsverfahren (ROV) für den 4-streifigen Ausbau der B 10 (rlp.de)
Nachstehend
ersehen Sie den Entwurf der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zum v.g.
Raumordnungsverfahren, welchen wir hiermit zur Diskussion stellen:
Präambel
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. als starke
Tourismusregion (im Regionalplan als Bereich mit besonderer Bedeutung für die
Naherholung und Tourismus eingestuft), welche auch schon mehrfach vom Land für
touristische Einrichtungen gefördert wurde, ist auf eine gute Erreichbarkeit,
insbesondere per Auto und Zug dringend angewiesen. Um jedoch die touristischen
Ziele nicht zu gefährden, ist umso mehr bei einer räumlichen Erweiterung des
Straßennetzes auf die Beibehaltung der guten Luftqualität im Queichtal und der
Minderung des Verkehrslärms zu achten. Wir verweisen hier auch auf unsere
Lärmaktionsplanung.
Anzumerken ist, dass im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens die Möglichkeit der Sperrung der B 10 für den
LKW-Transitverkehr nicht untersucht wurde und somit auch nicht in das
Raumordnungsverfahren mit einbezogen wurde. Die B 10 hat sich inzwischen zu
einer großräumigen Verkehrsachse von Spanien/Frankreich/Großbritannien/Benelux
Richtung Osteuropa und von Benelux/Frankreich/Großbritannien Richtung Südeuropa
entwickelt.
Des Weiteren wurde die Elektrifizierung der
Bahnstrecke Landau – Pirmasens und Bau eines zweiten Gleises im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens nicht mit aufgegriffen bzw. kurz abgetan. Bei den
Varianten A1/A2/B3/B3a/D2 ist im Bereich der Trassenbündelung zwischen K4 und
Kläranlage Annweiler a. Tr. kein zweites Gleis mehr möglich. Auch wäre der
mittelfristig angedachte Bahnhaltepunkt Queichhambach/Gräfenhausen nicht mehr
machbar.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. nimmt zu
dem Raumordnungsverfahren, wie nachstehend Stellung:
Auf Seite 17 des Erläuterungsberichtes wird
beschreiben, dass die Bereiche des Queichtals im Hinblick auf die Frisch-und
Kaltluftentstehung klimatische Ausgleichsfunktionen haben sowohl die Talräume
als auch die offenen Hang- und Plateaulagen Kaltluftsammelgebiete sind. Des
Weiteren ist das Queichtal eine Abflussbahn für Talabwinde und Luftströme mit
Richtung auf den Ausgang des Queichtales.
Aus diesem Grunde ist es, gerade im Hinblick auf den Klimawandel, umso
wichtiger, dass das Queichtal nicht durch Bauwerke durchschnitten wird. Hier
wäre die Lösung der sog. Bürgervariante von großem Vorteil, da diese die
Kaltluftströme nicht unterbricht.
Die Zahlen, welche in dem Raumordnungsverfahren
für die Verkehrsprognose 2030 herangezogen werden, leiten sich von einer
Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2014 ab. Diese Zahlen sind sehr ungenau und
sind schon heute erreicht. Dies gilt insbesondere für den LKW-Verkehr. Des
Weiteren zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass nach
Fertigstellung von Teilabschnitten der B 10 im Bereich des Streckenabschnittes
Pirmasens – Landau der Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr aus den
Beneluxstaaten zunimmt. Dies wird auch nach Fertigstellung des Abschnitts A 65
– AS LD-Godramstein sein. Eine Aktualisierung der Verkehrsprognose wird
gefordert.
Eine Abstufung der bisherigen B 10 zu einer
Gemeindestraße, wie auf Seite 27 des Erläuterungsberichtes beschrieben, ist nicht
zielführend, da die B 10 alt, dann immer noch als Entlastungs- und
Verbindungsstraße in Anspruch genommen wird. Eine Abstufung als Landesstraße
ist hier das richtige Instrument. Des Weiteren wäre bei der kommunalen
Finanzausstattung ein Unterhalt des Straßensystems nicht möglich.
Gemäß § 17 des Landesplanungsgesetzes sind in
den, dem Raumordnungsverfahren zu Grunde liegenden Unterlagen, u.a der Bedarf
an Grund und Boden darzulegen. Dies ist in den vorgelegten Unterlagen nicht
abgebildet.
Des Weiteren ist aus den Kostenaufstellungen
nicht ersichtlich, ob hier Kosten für den notwendigen Grunderwerb für den Bau
der Nebenanlagen, Zufahrten zu den Rettungsstollen sowie für evtl. notwendige
Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen enthalten sind. Betriebsbedingte
Folgekosten u.a. für Rettungseinrichtungen pro Tunnel, werden ebenfalls nicht
komplett betrachtet. Aus diesem Grunde ist hier kein seriöser
Variantenvergleich und eine Bewertung möglich.
Es werden bei der Bewertung unterschiedliche
Maßstäbe angelegt. Zum Einem wird der Lärm bewertet, dann die Kosten und
schlussendlich die Längsneigung, sodass die vorgelegte Matrix keinen
Variantenvergleich zulässt. Das Bewertungssystem ist methodisch nicht
nachvollziehbar.
In dem Erläuterungsbericht zu dem Raumordnungsverfahren
wird dargelegt, dass u.a. die Vorzugsvariante A2 unter Verkehr gebaut werden
soll. Da während der Bauphase immer
wieder mit Sperrungen der B 10 alt zu rechnen ist, müsste der Verkehr über die
Umleitungsstrecke durch die Queichtalgemeinden geführt werden, was zur Folge
hätte, dass mit sehr großen Staus zu rechnen ist. Der Verkehr würde hier über
Jahre sehr umfangreich eingeschränkt werden. Dies würde unsere Gemeinden sowie
die gesamte Region über Jahre hinweg immens belasten. Der daraus resultierende
volkswirtschaftliche Schaden, insbesondere im Wirtschafts- und Tourismusbereich
kann nicht akzeptiert werden, da dieser unsere Region in der Entwicklung über
Jahre zurückwerfen würde.
Das Landesplanungsgesetz fordert u.a. auch eine
Betrachtungsweise hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die
Siedlungs- und Infrastruktur. Hierbei ist auch das Schutzgut Mensch zu
betrachten. Diese Betrachtungsweise kommt in dem Erläuterungsbericht,
insbesondere für die Bauphase, viel zu kurz. Unsere Gemeinden haben in den
letzten Jahren umfangreiche „Erfahrungen“ mit dem B 10 –Verkehr im Rahmen der
Umleitung sammeln können. Hier kam es immer wieder zu erheblichen, u.a. auch
körperlichen Gefährdungen der Anwohner/Einwohner durch den durchfließenden
Umleitungsverkehr. Bei einer mehrjährigen Bauphase der Vorzugsvariante unter
Verkehr, ist dies u.a. mit erheblichem Stress, mit hin zu einer
gesundheitlichen Gefährdung der Anwohner verbunden, was nicht tolerierbar ist.
Während der Bauphase ist mit erheblichen
Emissions- und Immissionsbelastungen in den betroffenen Gemeinden zu rechnen.
Dies findet in der Bewertungsmatrix des Variantenvergleichs keinen
Niederschlag.
Bei der Realisierung der sog. Bürgervariante
würden hier die Belastungen minimiert werden. Ein Bau unter Verkehr wäre mit
minimierten Belastungen für die Bevölkerung möglich.
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. fordert
den Bau eines 4-spurigen Basistunnels analog der vorgestellten Bürgervariante.