Betreff
Bebauungsplanverfahren „Kurhausstraße„, 1. Änderung und 1. Ergänzung
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
Vorlage
02/756/VIII/144/2022
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Zur Schaffung benötigter zusätzlicher Kapazitäten im Jugendstilhotel Trifels ist eine Erweiterung der bestehenden Hotelanlage vom Investor geplant.

 

Benötigt werden eine Erhöhung des Zimmer- und Bettenangebots und ein größeres Angebot an Konferenz- und Tagungsräumen. Gleichzeitig soll das Begleitangebot im Wellness- und Fitnessbereich vergrößert und an moderne Standards angepasst werden.

 

Die notwendigen Erweiterungen sind im Grundstücks- und Gebäudebestand nicht möglich, es sollen zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die erforderlichen Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde bereits als Sondergebiet für eine Hotelerweiterung ausgewiesen.

 

Im Zuge der Projektentwicklung wurden auch Überlegungen für den Bereich der Tennisanlage angestellt. Es ist beabsichtigt die Anlage zu modernisieren. Da das vorhandene Vereinsheim in der bestehenden Größe nicht mehr benötigt wird, ist es geplant, dass es Teil der Hotelanlage werden soll und als Wellness- und Freizeiteinrichtung umgebaut wird. Für den Tennisverein ist der Neubau eines kleineren Vereinsheims vorgesehen.

 

Für die Tennisanlage besteht aktuell kein Bebauungsplan. Aus diesem Grunde soll der Bereich in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden, um hier ein Baurecht zu schaffen.

 

Der Bereich der Tennisanlage ist in dem rechtverbindlichen Flächennutzungsplan als Sportanlage kartiert. Der Bereich, welcher dann dem Hotel zugeschlagen werden soll, gilt somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan soll in einem parallelen Verfahren geändert werden.

 

Der bereits rechtsverbindliche überplante Bereich des Clubheims des Motorradstammtisches Bindersbach e.V. wird von der geplanten Änderung nicht tangiert.

 

In dem Planverfahren wurde nun die Offenlage durchgeführt. Stellungnahmen privater Personen sind keine eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger öffentlicher Belange sowie der Abwägungsvorschlage des Planungsbüros, liegen als Anlage bei.

 

Der Stadtrat hat nun über die Abwägung zu entscheiden.

 

Der vorliegende Beschluss dient als Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben, für die Bauanträge während der Planaufstellung gestellt werden (Feststellung und Bescheinigung der Planreife, § 33 BauGB). Der Satzungsbeschluss, der Grundlage für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist, wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Flächennutzungsplanänderung gefasst.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: