1.Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Die Stadt
Annweiler am Tr. stellt zurzeit im Bereich des Jugendstilhotels Trifels in
Annweiler-Bindersbach (Kurhaus Bindersbach) einen Bebauungsplan auf. Da der
Geltungsbereich nicht komplett mit den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmt,
beantragt die Stadt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen.
Die vorhandene Tennisanlage ist im Flächennutzungsplan aktuell als Grünfläche Bestand, Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Ein Teil dieser Flächen wird im Bebauungsplan neu als Sondergebiet für das Hotel ausgewiesen, die Tennisanlage selbst wird im Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen, Zweckbestimmung Tennis festgesetzt. Analog zu den Flächenfestset- zungen des Bebauungsplanes „Kurhausstraße“ 1. Änderung und 1. Ergänzung werden im Flächennutzungsplan neu eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Hotel und Tennis) und Fläche für Sport- und Spielanlagen (Tennisanlage) dargestellt.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Tennisanlage in Annweiler-Bindersbach. Die Ausweisung erfolgt in ein Sondergebiet „Hotel“ und in Flächen für Sportanlagen (Tennis).
2. Der vom Büro KuBus erarbeitete Flächennutzungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat mit ........Ja-Stimmen und ......Nein-Stimmen, bei ........Enthaltungen empfohlen, in der vorgelegten Form oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen............. zu billigen.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt demVerbandsgemeinderat gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Flächennutzungsplanverfahren zu beteiligen.
4. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit ......Ja-Stimmen bei .....Gegenstimmen und .......Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.