Jährlich werden seitens der Verbandsgemeindewerke –
Kanalwerk – für rd. 20.000 € im Rahmen des gewöhnlichen Unterhalts
Schachtdeckel saniert, die aus verkehrssicherungsrechtlicher Sicht Anlass zu
Bedenken geben.
Die Werkleitung stellt dabei klar, dass hierbei nur
solche Maßnahmen in die finanzielle Verantwortung der Werke fallen, in der
zweifelsfrei feststeht, dass sich die Abwasseranlage bzw. das Bauteil selbst in
schadhaftem Zustand, z. B. durch Setzungen, ist. Nicht beinhaltet sind
Beschädigungen an der Straßenoberfläche, z. B. Abplatzungen am Asphalt und um
die Einbauteile selbst, insbesondere dann, wenn Beschädigungen am Schacht
selbst nicht vorliegen oder der Schacht / Deckel sich nicht abgesenkt hat. Dies
obliegt dem Straßenbaulastträger.
Um einen Sanierungsstau zu lösen, halten wir es für
erforderlich neben den jährlichen Maßnahmen in diesem Jahr ein „Sonderprogramm“
zur Auflösung des Sanierungsstaus durchzuführen.
Diese zusätzlichen Maßnahmen wollen wir im Rahmen
der VOB/A beschränkt ausschreiben und finanziell mit 40.000 € auch deckeln.
Hierzu wollen wir Spezialfirmen – keine Baufirmen – an der Ausschreibung
beteiligen, die durch spezielle Verfahren, u. a. Gussmörtel und
Spezialequipment in der Lage sind, Sanierungen ohne Straßenaufbruch und ohne
größeren Verkehrsbeeinträchtigungen durchzuführen. Hier haben wir in den
letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht.
Beschlussvorschlag
Ausschuss:
Der Werkausschuss beschließt die Werkleitung zu beauftragen bis zu einem Auftragswert von 40.000 € (netto) Leistungen in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zur Sanierung von Abwasserschächten beschränkt auszuschreiben und zu vergeben.