über die Installation von stationären raumlufttechnischen Anlagen in der Kita Wernersberg
sowie Fassung eines Vorratsbeschlusses über die Vergabe zur Ausführung der Lüftungsbauarbeiten
Sachverhalt:
Die Kita
Wernersberg soll mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden.
Durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde ein Förderprogramm aufgelegt, welches den Einbau
von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in KiTas und Schulen
für Kinder bis 12 Jahre fördert.
Für den Einbau
einer RLT- Anlage wurde vom Träger der
Kita, der katholischen Kirchengemeinde Hl. Elisabeth Annweiler, ein
Förderantrag auf den Weg gebracht. Der kath. Kirchengemeinde liegt ein
Zuwendungsbescheid über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu
120.000,00 € vor. Die anrechenbaren förderfähigen Ausgaben werden in dem
Bescheid mit 150.000,00 € beziffert.
Die Umsetzung der
Maßnahme muss bis 26.12.2022 abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis ist
bis zum 26.03.2023 einzureichen, die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach
Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Nachdem die Kirche
Zuwendungsempfänger ist, muss die Kirchengemeinde auch Rechnungsadressat sein,
weiterhin müssen alle Rechnungen von der Kirchengemeinde bezahlt werden.
Die finanzielle
Abwicklung der Maßnahme ist noch mit der kath. Kirchengemeinde abzustimmen.
Seitens der Kirche wird eine Vereinbarung angestrebt, wonach die Maßnahme für
die Kirchengemeinde kostenneutral sein muss. Daraus ergibt sich für die
Ortsgemeinde ein finanzielles Risiko für den Fall, dass die bewilligte
Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung kommt. Das Risiko
besteht insbesondere darin, dass der gesamte Zuwendungsvorgang auf Ebene der
kath. Kirchengemeinde abgewickelt werden muss. Dies gilt insbesondere für die
form- und fristgerechte Vorlage des Schlussverwendungsnachweises.
Beschlussvorschlag Ausschuss: