Betreff
Bebauungsplanverfahren "Westlich der Hauptstraße" gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
08/136/VIII/136/2022
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

 

Die Ortsgemeinde Ramberg plant eine innerörtliche wohnbauliche, rückwärtige Nachverdichtung im Bereich der Grundstücke Nr. 151, 362/4, 363/1 sowie 363/2. Der zu überplanende Bereich hat eine Größe von ca. 0,13 ha und befindet sich südlich des Kindergartens und westlich der Hauptstraße.

 

Der Bebauungsplan sieht die Entwicklung von einem Einfamilienhaus vor, das über die Hauptstraße im Osten erschlossen wird.

 

Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB entwickelt werden.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: