Betreff
Bebauungsplanverfahren "Westlich der Hauptstraße" gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
08/136/VIII/136/2022
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Ramberg plant eine innerörtliche wohnbauliche, rückwärtige Nachverdichtung im
Bereich der Grundstücke Nr. 151, 362/4, 363/1 sowie 363/2. Der zu überplanende
Bereich hat eine Größe von ca. 0,13 ha und befindet sich südlich des
Kindergartens und westlich der Hauptstraße.
Der Bebauungsplan
sieht die Entwicklung von einem Einfamilienhaus vor, das über die Hauptstraße
im Osten erschlossen wird.
Der Plan soll als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB entwickelt werden.
Beschlussvorschlag Ausschuss: