Sachverhalt:
Die
Ortsgemeinde Albersweiler erhebt wiederkehrende Ausbaubeiträge auf der
Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von
Verkehrsanlagen vom 01. Juni 2015.
Von
Seiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde ein Satzungsmuster
zum Kommunalabgabengesetz (KAG) „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden
Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanalgen“ mit Stand 01. Juli 2020 erlassen.
Aus
Gründen der Rechtssicherheit wird von Seiten der Fachabteilung empfohlen, die
Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge entsprechend der Muster-Satzung des
Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anzupassen.
Ein Entwurf der
Satzung liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag Ausschuss: