Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Vorlage
03/142/IV/492/2021
Aktenzeichen
IV as
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Albersweiler erhebt wiederkehrende Ausbaubeiträge auf der Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 01. Juni 2015.

 

Von Seiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde ein Satzungsmuster zum Kommunalabgabengesetz (KAG) „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanalgen“ mit Stand 01. Juli 2020 erlassen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird von Seiten der Fachabteilung empfohlen, die Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge entsprechend der Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anzupassen.

 

Ein Entwurf der Satzung liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: