Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 sowie Erteilung der Entlastung gemäß §114 GemO
Vorlage
04/131/V/441/2021
Aktenzeichen
V/da
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Jahresabschluss 2018:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses des Jahres 2018 der Ortsgemeinde Dernbach schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.907.939,52 Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr um +232.221,10 Euro erhöht. Gründe hierfür sind auf der Aktivseite eine Steigerung bei der Bilanzposition 1.2.10. „Anlagen im Bau“ durch den weiteren Straßenausbau Stockacker mit 124.435,79 Euro und das Projekt „Dorferneuerung“ mit 72.518,81 Euro. Auf der Passivseite der Bilanz konnten hierfür in der Position „2.2.3. Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen“ eine Landeszuwendung der Landesoberkasse in Höhe von 43.716,50 Euro für das Projekt „Dorferneuerung“ sowie durch Ausbaubeiträge für den Ausbau Stockacker mit 81.374,99 Euro gebucht werden. Des Weiteren erhöhten sich die Verbindlichkeiten insbesondere gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde (Bilanzposition „4.10. Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich“).

 

Das Eigenkapital im Jahr 2018 blieb mit 1.971.142,96 Euro etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag 31.12.2018 auf -146.906,75 Euro.

 

 

Jahresabschluss 2019:

 

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 schloss mit 2.896.005,60 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine geringfügige Verminderung um -11.933,92 Euro. Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Projekt „Dorferneuerung“ aktiviert worden, was zu einer Umgliederung der bisher angefallenen Kosten in der Bilanzposition 1.2.10 „Anlagen im Bau“ (-77.993,41 Euro) in die Bilanzposition 1.2.4 „Infrastrukturvermögen“ (+97.019,17 Euro) führt. In der Position „Anlagen im Bau“ sind noch Ausgaben in Höhe von 13.904,05 Euro für den Ausbau Stockacker sowie 3.564,29 Euro an Planungskosten für eine Brückensarnierung berücksichtigt worden. Diese Sachverhalte sind auch bei den Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz abgebildet. Für die Dorferneuerung wurden -53.716,50 Euro aus der Bilanzposition 2.2.3. „Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen in die Bilanzposition 2.2.1. „Sonderposten aus Zuwendungen“ umgegliedert. Für den Ausbau Stockacker wurden in der Bilanzposition 2.2.3. „Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen“ 32.000,00 Euro für Zuwendungen aus dem I-Stock gebucht. Die Verbindlichkeiten an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler (Bilanzposition 4.10. Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich“) verringerten sich um -22.600,41 Euro auf 124.306,34 Euro.

 

Die Kapitalrücklage blieb nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr und belief sich auf 1.971.142,96 Euro.

 

Für das Jahr 2019 musste ein Jahresfehlbetrag von -14.506,18 Euro verzeichnet werden. Die Kapitalrücklage und der Jahresfehlbetrag führen zu einem Eigenkapital im Jahr 2019 von 1.956.636,78 Euro.

 

Die liquiden Mittel betrugen per Stichtag 31.12.2019 -124.306,34 Euro.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner 2. Sitzung vom 9. November 2021 die Unterlagen für die Jahre 2018 und 2019 geprüft. Es gab hierzu keine Beanstandungen. In der Sitzung konnten lediglich zwei Sachverhalte nicht beantwortet werden, die noch geklärt werden müssen.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss einstimmig dem Gemeinderat zu empfehlen, die Jahresabschlüsse der Jahre 2018 und 2019 festzustellen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gemäß §114 GemO zu erteilen.