Betreff
Beratung und Beschlussempfehlung über die Änderung des Bebauungsplanes Kurhaussstraße
Vorlage
15/004/VIII/132/2021
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Zur Schaffung benötigter zusätzlicher Kapazitäten im Jugendstilhotel Trifels ist eine Erweiterung der bestehenden Hotelanlage vom Investor geplant.

 

Benötigt werden eine Erhöhung des Zimmer- und Bettenangebots und ein größeres Angebot an Konferenz- und Tagungsräumen. Gleichzeitig soll das Begleitangebot im Wellness- und Fitnessbereich vergrößert und an moderne Standards angepasst werden.

 

Die notwendigen Erweiterungen sind im Grundstücks- und Gebäudebestand nicht möglich, es sollen zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die erforderlichen Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde bereits als Sondergebiet für eine Hotelerweiterung ausgewiesen.

 

Im Zuge der Projektentwicklung wurden auch Überlegungen für den Bereich der Tennisanlage angestellt. Es ist beabsichtigt die Anlage zu modernisieren. Da das vorhandene Vereinsheim in der bestehenden Größe nicht mehr benötigt wird, ist es geplant, dass es Teil der Hotelanlage werden soll und als Wellness- und Freizeiteinrichtung umgebaut wird. Für den Tennisverein ist der Neubau eines kleineren Vereinsheims vorgesehen.

 

Für die Tennisanlage besteht aktuell kein Bebauungsplan. Aus diesem Grunde soll der Bereich in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden, um hier ein Baurecht zu schaffen.

 

Der Bereich der Tennisanlage ist in dem rechtverbindlichen Flächennutzungsplan als Sportanlage kartiert. Der Bereich, welcher dann dem Hotel zugeschlagen werden soll, gilt somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan soll in einem parallelen Verfahren geändert werden.

 

Der bereits rechtsverbindliche überplante Bereich des Clubheims des Motorradstammtisches Bindersbach e.V. wird von der geplanten Änderung nicht tangiert.

 

Gegenüber der vom Ortsbeirat Bindersbach bereits beschlossenen Fassung, wurde die Baufenster neu definiert und landespflegerische Festsetzungen definiert.

 

Das Planwerk wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: