Sachverhalt:
Zur Schaffung benötigter
zusätzlicher Kapazitäten im Jugendstilhotel Trifels ist eine Erweiterung der
bestehenden Hotelanlage vom Investor geplant.
Benötigt werden eine Erhöhung
des Zimmer- und Bettenangebots und ein größeres Angebot an Konferenz- und
Tagungsräumen. Gleichzeitig soll das Begleitangebot im Wellness- und
Fitnessbereich vergrößert und an moderne Standards angepasst werden.
Die notwendigen Erweiterungen
sind im Grundstücks- und Gebäudebestand nicht möglich, es sollen zusätzliche
Flächen in Anspruch genommen werden. Die erforderlichen Flächen sind im
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde bereits als Sondergebiet für eine
Hotelerweiterung ausgewiesen.
Im Zuge der
Projektentwicklung wurden auch Überlegungen für den Bereich der Tennisanlage
angestellt. Es ist beabsichtigt die Anlage zu modernisieren. Da das vorhandene
Vereinsheim in der bestehenden Größe nicht mehr benötigt wird, ist es geplant,
dass es Teil der Hotelanlage werden soll und als Wellness- und Freizeiteinrichtung
umgebaut wird. Für den Tennisverein ist der Neubau eines kleineren Vereinsheims
vorgesehen.
Für die Tennisanlage besteht
aktuell kein Bebauungsplan. Aus diesem Grunde soll der Bereich in den
Bebauungsplan mit aufgenommen werden, um hier ein Baurecht zu schaffen.
Der Bereich der Tennisanlage
ist in dem rechtverbindlichen Flächennutzungsplan als Sportanlage kartiert. Der
Bereich, welcher dann dem Hotel zugeschlagen werden soll, gilt somit nicht aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan soll in einem
parallelen Verfahren geändert werden.
Der bereits
rechtsverbindliche überplante Bereich des Clubheims des Motorradstammtisches
Bindersbach e.V. wird von der geplanten Änderung nicht tangiert.
Gegenüber der vom Ortsbeirat
Bindersbach bereits beschlossenen Fassung, wurde die Baufenster neu definiert
und landespflegerische Festsetzungen definiert.
Das Planwerk wird in der
Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: