Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sowie Erteilung der Entlastung gemäß §114 GemO
Vorlage
03/141/V/440/2021
Aktenzeichen
V/da
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Jahresabschluss 2017:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Albersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.893.923,59 Euro ab und hat sich gegenüber dem Vorjahr um +61.001,85 Euro erhöht. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung der Straßenoberflächentwässerung infolge der Erschließung der Abreschviller-Straße sowie höheren Pachtforderungen für die Ausgleichsfläche Kälbert an die Rinnthaler Wald.

 

Durch den Jahresfehlbetrag von -5.498,38 Euro reduzierte sich das Eigenkapital auf 2.725.096,62 Euro.

 

Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31.12.2017 auf -764.370,86 Euro.

 

Jahresabschluss 2018:

 

Die Bilanzsumme der Bilanz betrug 15.434.014,28 Euro und verringerte sich um -459.909,31 Euro im Vergleich zum Jahr 2017. Begründet war dies insbesondere durch den Rückgang der Pachtforderungen für die Ausgleichsfläche Kälbert von der Rinnthaler Wald.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -209.370,64 Euro führte zu einem Rückgang des Eigenkapitals auf 2.515.725,98 Euro.

 

Die liquiden Mittel betrugen zum Stichtag 31.12.2018 -453.362,29 Euro.

 

Der Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschuss hat in seiner 2. Sitzung vom 4. November 2021 die Unterlagen zu den Jahresabschlüssen geprüft. Die Prüfung führte zu einer Rückfrage zu den Rechenschaftsberichten 2017 und 2018, die noch geklärt werden muss.

 


Der Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschuss beschloss einstimmig dem Gemeinderat zu empfehlen, die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 festzustellen und die Entlastung zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Klärung der o.a. Feststellung.