Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022
Vorlage
04/129/V/434/2021
Aktenzeichen
5.1/960-00/EA
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Dernbach sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

 

                         Grundsteuer A                    318 v.H.

                         Grundsteuer B                     395 v.H.

                         Gewerbesteuer                  385 v.H.

 

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals 2017 (Grundsteuer A von 300 v.H. auf 318 v.H., Grundsteuer B von 365 v.H. auf 395 v.H., Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 385 v.H.). Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde von der Kommunalaufsicht im Zuge der Genehmigung des Haushalts 2020 auf eine Verbesserung der Einnahmenseite z.B. durch Erhöhung der Realsteuerhebesätze verzichtet. Im Genehmigungsschreiben für den Haushalt 2021 heißt es: „… Eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze ist jedoch sodann für das Haushaltsjahr 2022 vorzunehmen (die letzte Erhöhung erfolgte für das Jahr 2017).

 

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2021 bzw. auf Bundesebene 2019 (Bundeswerte für 2020 und 2021 liegen noch nicht vor) betragen:

 

 

 

Rheinland-Pfalz 2021

Bund 2019

Grundsteuer A

326 v.H.

342 v.H.

Grundsteuer B

411 v.H.

475 v.H.

Gewerbesteuer

382 v.H.

403 v.H.

(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze hätte:

 

 

Hebesatz

Steueraufkommen
Stand: 02.11.2021

Mehreinnahmen
jährlich

Prozentuale
Erhöhung

Grundsteuer A

318 v.H.

660 €

 

 

 

326 v.H.

677 €

17 €

2,52%

 

330 v.H.

685 €

25 €

3,77%

 

342 v.H.

710 €

50 €

7,55%

Grundsteuer B

395 v.H.

45.600 €

 

 

 

400 v.H.

46.177 €

577 €

1,27%

 

411 v.H.

47.447 €

1.847 €

4,05%

 

475 v.H.

54.835 €

9.235 €

20,25%

Gewerbesteuer

385 v.H.

28.400 €

 

 

 

390 v.H.

28.769 €

369 €

1,30%

 

395 v.H.

29.138 €

738 €

2,60%

 

403 v.H.

29.728 €

1.328 €

4,68%

 

Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Dernbach über den Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B und Gewerbesteuer je 365 v.H.) liegen, hat eine weitere Anhebung der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen und die Höhe von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.

 

 

 


Beschlussvorschlag: