Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022
Vorlage
03/140/V/433/2021
Aktenzeichen
5.1/fk
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Albersweiler sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                Grundsteuer A  -              333 v.H.

                Grundsteuer B  -              410 v.H.

                Gewerbesteuer-              400 v.H.

 

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals 2019 für die Grundsteuer A von 318 v.H. auf 333 v.H., für die Grundsteuer B von 395 v.H. auf 410 v.H., für die Gewerbesteuer von 385 v.H. auf 400 v.H.

 

 

Im Zuge des Haushaltsgenehmigungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2021/2022 hat die Kommunalaufsicht wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation gefordert, u.a. auch Erhöhungen der Steuerhebesätze (insbesondere für die Grundsteuer B) ab 2022.

 

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2021 bzw. auf Bundesebene 2019 (Bundeswerte für 2020 und 2021 liegen noch nicht vor) betragen:

 

 

Rheinland-Pfalz 2021

Bund 2019

Grundsteuer A

326 v.H.

342 v.H.

Grundsteuer B

411 v.H.

475 v.H.

Gewerbesteuer

382 v.H.

403 v.H.

(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze hätte:

 

 

Hebesatz

Steueraufkommen

Stand 28.10.2021

Mehreinnahmen

jährlich

Prozentuale

Erhöhung

Grundsteuer A

333 v.H.

342 v.H.

343 v.H.

    8.700 €

rd. 8.900 €

rd. 9.000 €

 

200 €

300 €

 

 

+ 2,3 %

+ 3,4 %

 

Grundsteuer B

410 v.H.

420 v.H.

430 v.H.

475 v.H.

       219.500 €

rd. 225.000 €

rd. 230.200 €

rd. 254.300 €

 

5.500 €

10.700 €

34.800 €

 

 

+ 2,5 %

+ 4,9 %

+ 5,6 %

 

Gewerbesteuer

400 v.H.

403 v.H.

410 v.H.

    290.600 €

rd. 292.800 €

rd. 297.900 €

 

2.200 €

7.300 €

 

 

+ 0,76 %

+ 2,51 %

 

 

Bezogen auf den Einzelfall würde eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 410 v.H. auf 420 v.H. z.B. bedeuten, dass sich ein bisheriger Steuerbetrag von jährlich 400 € auf jährlich 409,75 € erhöhen würde. Bei 4 Raten wäre dies pro Rate ein Mehrbetrag von 2,44 €.

 

Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Albersweiler über den Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Grundsteuer A 300 v.H., Grundsteuer B und Gewerbesteuer je 365 v.H.) liegen, hat eine weitere Anhebung der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.