Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022/2023
Vorlage
07/086/V/430/2021
Aktenzeichen
5.1/fk
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                Grundsteuer A  -              300 v.H.

                Grundsteuer B  -              365 v.H.

                Gewerbesteuer-              365 v.H.

 

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals im Jahr 2014 für die Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v.H., für die Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., für die Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.

 

 

Im Zuge des Haushaltsgenehmigungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die Kommunalaufsicht wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation gefordert.

Hinsichtlich der Einnahmeerzielung wurde darauf hingewiesen, dass die Realsteuerhebesätze deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen und deshalb eine Erhöhung unbedingt in Betracht gezogen werden sollte.

 

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2021 bzw. auf Bundesebene 2019 (Bundeswerte für 2020 und 2021 liegen noch nicht vor) betragen:

 

 

 

Rheinland-Pfalz 2021

Bund 2019

Grundsteuer A

326 v.H.

342 v.H.

Grundsteuer B

411 v.H.

475 v.H.

Gewerbesteuer

382 v.H.

403 v.H.

(Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze hätte:

 

 

Hebesatz

Steueraufkommen

Stand 28.10.2021

Mehreinnahmen

jährlich

Prozentuale

Erhöhung

Grundsteuer A

300 v.H.

310 v.H.

320 v.H.

326 v.H.

      170€

rd. 176 €

rd. 181 €

rd. 185 €

 

6 €

11 €

15 €

 

 

+ 3,5 %

+ 6,5 %

+ 8,8 %

 

Grundsteuer B

365 v.H.

375 v.H.

385 v.H.

400 v.H.

411 v.H.

       18.700 €

rd. 19.200 €

rd. 19.700 €

rd. 20.500 €

rd. 21.000 €

 

500 €

1.000 €

1.800 €

2.300 €

 

+ 2,7 %

+ 5,3 %

+ 9,6 %

+ 12,3 %

Gewerbesteuer

365 v.H.

375 v.H.

382 v.H.

      6.500 €

rd. 6.700 €

rd. 6.800 €

 

200 €

300 €

 

 

+ 3,1 %

+ 4,6 %

 

 

Bezogen auf den Einzelfall würde eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 365 v.H. auf 375 v.H. z.B. bedeuten, dass sich ein bisheriger Steuerbetrag von jährlich 400 € auf jährlich 410,96 € erhöhen würde. Bei 4 Raten wäre dies pro Rate ein Mehrbetrag von 2,74 €, monatlich ein Mehrbetrag von 0,91 €.

 

Nachdem die aktuellen Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach den Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes entsprechen, hat eine Anhebung der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.

 

Auch von der Verwaltung wird nach nunmehr seit 8 Jahren unveränderten Realsteuerhebesätzen eine Anhebung empfohlen.