Sachverhalt:
Die Hebesätze für
die Realsteuern der Ortsgemeinde Eußerthal sind derzeit wie nachstehend
festgesetzt:
- Grundsteuer A:
330 v.H.
- Grundsteuer B:
395 v.H.
- Gewerbesteuer:
365 v.H.
Im
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der
Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer A:
300 v.H.
- Grundsteuer B:
365 v.H.
- Gewerbesteuer:
365 v.H.
Bei dem
Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgeblichen Zeitraum
gültige Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Wichtig:
Für die
Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen (Fördermittel) des Landes RLP (bsp.
Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist unter anderem Fördervoraussetzung,
dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft.
Mindesthebesätze sind in diesem Zusammenhang nicht mehr definiert.
Bei der
förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen in
ausreichendem Maße ausschöpft, wird zukünftig die individuelle
Haushaltssituation der jeweiligen Kommune stärker berücksichtigt.
Orientierungsgrundlage
bei den Realsteuerhebesätzen können dabei die Nivellierungssätze des LFAG oder
– je nach Haushaltslage der jeweiligen Kommune – auch darüber hinausgehende,
vergleichende Betrachtungen mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften
gleicher Größenordnung oder die landesdurchschnittlichen Hebesätze sein.
Beschlussvorschlag: