Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2022/2023
Vorlage
05/180/V/421/2021
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Eußerthal sind derzeit wie nachstehend festgesetzt:

 

- Grundsteuer A: 330 v.H.

- Grundsteuer B: 395 v.H.

- Gewerbesteuer: 365 v.H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

- Grundsteuer A: 300 v.H.

- Grundsteuer B: 365 v.H.

- Gewerbesteuer: 365 v.H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgeblichen Zeitraum gültige Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Wichtig:

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen (Fördermittel) des Landes RLP (bsp. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist unter anderem Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft. Mindesthebesätze sind in diesem Zusammenhang nicht mehr definiert.

Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen in ausreichendem Maße ausschöpft, wird zukünftig die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune stärker berücksichtigt.

 

Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen können dabei die Nivellierungssätze des LFAG oder – je nach Haushaltslage der jeweiligen Kommune – auch darüber hinausgehende, vergleichende Betrachtungen mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher Größenordnung oder die landesdurchschnittlichen Hebesätze sein.

 


Beschlussvorschlag: