Sachverhalt:
Die Hebesätze für die
Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer A 300
v.H.
-
Grundsteuer B 365
v.H.
-
Gewerbesteuer 365
v.H.
Eine Anhebung der
Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals 2013 (Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300
v.H., Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., Gewerbesteuer von 352 v.H. auf
365 v.H.).
Im
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern
zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl derzeit wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer A 300
v.H.
-
Grundsteuer B 365
v.H.
-
Gewerbesteuer 365
v.H.
Bedeutung für die
Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der
Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage. Des Weiteren geben sie Anhaltspunkte bei der Frage, ob
die Gemeinde ihre Einnahmequellen ausschöpft im Zusammenhang mit Bewilligungen
von Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock).
Von der
Kommunalaufsicht wird aufgrund der Haushaltslage eine Erhöhung der Hebesätze
gefordert. Im Schreiben zum Doppelhaushalt 2020/2021 heißt es: „Hinsichtlich der Einnahmeerzielung weisen
wir darauf hin, dass die Realsteuersätze der Ortsgemeinde Rinnthal
(300/365/365) zwar zumindest der Höhe der Nivellierungssätze entsprechen, der
Landesdurchschnitt (Vergleichsjahr 2020) aber bei 324/407/382 liegt. Aufgrund
der Haushaltslage der Ortsgemeinde Rinnthal sollte eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze
unbedingt in Betracht gezogen werde. …“.
Der nachfolgenden
Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung
der Realsteuerhebesätze hätte:
|
Hebesatz |
Steueraufkommen |
Mehreinnahmen |
Prozentuale |
Grundsteuer A |
300 v.H. |
850 € |
|
|
|
310 v.H. |
878 € |
28 € |
3,33% |
|
324 v.H. |
918 € |
68 € |
8,00% |
|
330 v.H. |
935 € |
85 € |
10,00% |
Grundsteuer B |
365 v.H. |
67.750 € |
|
|
|
375 v.H. |
69.606 € |
1.856 € |
2,74% |
|
390 v.H. |
72.390 € |
4.640 € |
6,85% |
|
407 v.H. |
75.546 € |
7.796 € |
11,51% |
Gewerbesteuer |
365 v.H. |
29.300 € |
|
|
|
370 v.H. |
29.701 € |
401 € |
1,37% |
|
380 v.H. |
30.504 € |
1.204 € |
4,11% |
|
382 v.H. |
30.665 € |
1.365 € |
4,66% |
Nachdem die aktuellen
Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Rinnthal auf dem Niveau der
Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes liegen, hat eine weitere
Anhebung der Hebesätze keine Auswirkung auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen
und die Höhe von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Mehrerträge aus einer
Anhebung der Steuersätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.
Beschlussvorschlag: