Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
10/094/V/419/2021
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Silz schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.700.697,36 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 39.132,72 € verringert. Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2019 in Höhe von 20.298,36 € reduzierte sich das Eigenkapital insgesamt auf 2.058.434,73 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2019 auf ./. 2.574,61 € und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4.546,36 € verbessert.

 

Investitionsdarlehen bestehen zum 31.12.2019 keine.

 

Die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 21.9.2021 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag: