Sachverhalt:
Aus dem
Haushaltsvollzug der Jahre 2019 und 2020 resultiert ein Bedarf an neuen
Investitionsdarlehen in Höhe von 30.800 €. Der Betrag wird derzeit noch über
den Kassenbestand (Kassenkredite) vorfinanziert und ist nunmehr in ein
langfristiges Investitionsdarlehen zu überführen.
Zurückzuführen ist
der Kreditbedarf auf die Maßnahme „Sanierung Bürgerhaus“.
Grundlage für die
Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung im Haushalt 2020, die noch bis zum
Ende des Jahres gilt. Es wird deshalb vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt ein
neues Investitionsdarlehen in Höhe von 30.800 € aufzunehmen und für dieses
aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus eine langfristige Zinsfestschreibung
zu vereinbaren. Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der
Ortsbürgermeisterin.
Beschlussvorschlag: