Vorlage
01/575/III/050/2021
Aktenzeichen
III/ml
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Um eine bestmögliche Luftqualität sicherzustellen und Infektionsrisiken zu minimieren, wurde geprüft, Lüftungsanlagen in den pädagogisch genutzten Räumen der Grundschulen der Verbandsgemeinde zu installieren. Es handelt sich um insgesamt 50 Räume.

 

Zunächst wurden mobile Lüftungsgeräte in Betracht gezogen. Nach der Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen vom 09.07.2021 werden jedoch stationäre Lüftungsanlagen empfohlen. Des Weiteren sind mobile Lüftungsgeräte im Rahmen des rheinland-pfälzischen Förderprogramms nur förderfähig, wenn die Klassenräume nicht durch Fenster belüftet werden können. Unsere Klassenräume verfügen jedoch alle über ausreichende Fensterflächen die geöffnet werden können. Stationäre Lüftungsanlagen sind bei diesem Förderprogramm nicht förderfähig.

 

Stationäre Lüftungsanlagen sichern nach den Ausführungen des Umweltbundesamtes eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Diese Anlagen sind nach der Förderrichtlinie für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu 80 % der Gesamtkosten förderfähig.

 

Die Grundschule Ramberg verfügt bereits über eine stationäre Lüftungsanlage, welche ständig die verbrauchte Luft absaugt und gefilterte Frischluft zuführt. Es wird überprüft, ob diese Lüftungsanlage den Vorgaben des Umweltbundesamtes entspricht.

 

Nach ersten Schätzungen werden Kosten in Höhe von ca. 24.000,- € pro Raum anfallen (Bruttokosten, inklusive Planungsleistungen). Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen demnach ca. 1.200.000,- €, von denen 960.000,- € Förderfähig sind. Der Eigenanteil beträgt somit 240.000,- €.

Förderanträge müssen bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Über die Förderanträge wird in Antragsreihenfolge und in Abhängigkeit der Bundesmittel entschieden, weshalb die Verwaltung empfiehlt, schnellstmöglich einen Förderantrag zu stellen.


Beschlussvorschlag: