Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuschüssen für die Schaffung einer Stelle eines Klimaschutzmanagers
Vorlage
01/571/VIII/114/2021
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. wurde im Jahre 2009 vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Zuschuss für die Erstellung eines Teilkonzeptes zum Klimaschutz für 40 Hochbauten/Komplexe bewilligt. Eine Nachfrage bei dem Fördergeber im Jahre 2019 ergab, dass dieses Konzept als Klimaschutzkonzept gilt und eine weitere Förderung ausgeschlossen ist.

 

Eine erneute Nachfrage bei dem Fördergeber ergab nun, dass heute dieses Teilkonzept die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts nicht ausschließt. Nach der neuen Kommunalrichtlinie kann jetzt ein Klimaschutzmanager beantragt werden, der mit der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt ist und entsprechende Maßnahmen anschließend im Rahmen einer Anschlussförderung zur Umsetzung bringt – unabhängig von dem bereits vorhandenen Teilkonzept.  

 

Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen.

Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.

Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe beim Antragsteller zu integrieren.

Rahmenbedingungen:

Die Regelföderquote beträgt maximal 65 Prozent. Der Mindesteigenanteil beträgt 5 Prozent.

Zusätzlich beantragt werden können:

  • 10 Prozentpunkte für Anträge zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021

Der Bewilligungszeitraum beträgt 2 Jahre plus 3 Jahre für die Umsetzung.

Weiterhin zu beachten ist:

  • das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim Projektträger einzureichen
  • sofern für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme eine Förderung beantragt werden soll, muss sie Bestandteil des Klimaschutzkonzepts sein
  • Arbeiten zur Aktualisierung von bereits vorhandenen Klimaschutzkonzepten sind nicht zuwendungsfähig

 

 


Beschlussvorschlag: