Sachverhalt:
Der
Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. wurde im Jahre 2009 vom damaligen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Zuschuss
für die Erstellung eines Teilkonzeptes zum Klimaschutz für 40
Hochbauten/Komplexe bewilligt. Eine Nachfrage bei dem Fördergeber im Jahre 2019
ergab, dass dieses Konzept als Klimaschutzkonzept gilt und eine weitere
Förderung ausgeschlossen ist.
Eine
erneute Nachfrage bei dem Fördergeber ergab nun, dass heute dieses Teilkonzept
die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts nicht ausschließt.
Nach der neuen Kommunalrichtlinie kann jetzt ein Klimaschutzmanager beantragt
werden, der mit der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt ist und
entsprechende Maßnahmen anschließend im Rahmen einer Anschlussförderung zur
Umsetzung bringt – unabhängig von dem bereits vorhandenen
Teilkonzept.
Gefördert wird die Erstellung von
Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die
Umsetzung erster Maßnahmen.
Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und
langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten
Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine
Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung
für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.
Die Klimaschutzmanagerinnen und
-manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung
des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb
der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern,
informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und
Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die
übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die
Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit,
Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die
Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen
und initiieren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe
beim Antragsteller zu integrieren.
Rahmenbedingungen:
Die Regelföderquote beträgt maximal 65
Prozent. Der Mindesteigenanteil beträgt 5 Prozent.
Zusätzlich beantragt werden können:
- 10 Prozentpunkte für Anträge
zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021
Der Bewilligungszeitraum beträgt 2
Jahre plus 3 Jahre für die Umsetzung.
Weiterhin zu beachten ist:
- das Klimaschutzkonzept ist
spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim
Projektträger einzureichen
- sofern für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
eine Förderung beantragt werden soll, muss sie Bestandteil des
Klimaschutzkonzepts sein
- Arbeiten zur Aktualisierung von
bereits vorhandenen Klimaschutzkonzepten sind nicht zuwendungsfähig
Beschlussvorschlag: