1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
2. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
Der Bereich des
Wild- und Wanderparkes in Silz wurde bisher noch nie im Flächennutzungsplan
erfasst. Der Flächennutzungsplan weist hier eine forstwirtschaftliche Fläche
aus.
Aus Gründen der
Rechtsicherheit soll das Gebiet des Wild- und Wanderparkes als eine
Sonderbaufläche „
SO Wild- und Wanderpark“ ausgewiesen werden.
Es wurde nun die
Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sowie der hierzu erstellte Abwägungsvorschlag des Planungsbüros,
liegen als Anlage dem Beschlussvorschlag bei.
Wenn keine Änderungen mehr anstehen, welche eine evtl. erneute Offenlage notwendig machen, kann die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden und der unteren Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag: