Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Elektrofahrzeugs für den städtischen Bauhof
Vorlage
02/724/VI/305/2021
Art
Beschlussvorlage mit DV

Der Bauhof hat ein Goupil G4 Elektrofahrzeug, Baujahr 2016, im Einsatz.

 

goupilg4

 

 

Das Fahrzeug wird aufgrund seiner Wendigkeit vorrangig an Friedhöfen eingesetzt. Bei dem 2016 erworbenen Fahrzeug waren bauartbedingt sehr wartungsintensive Batterien mit einem relativ kurzen Lebenszyklus verbaut. Die Batterien sind mittlerweile verschlissen und lassen sich nicht mehr aufladen. Das Fahrzeug kann derzeit nicht genutzt werden. Das Fahrzeug wird dringend gebraucht. Es bestehen nunmehr zwei Möglichkeiten das o. a. Problem zu lösen:

 

a)      Kauf und Einbau neuer Batterien

 

Nachteile: Mit 8.000 € (netto) teuer; nach 4 Jahren wieder das gleiche Problem, da die Batterien der Belastung im Bauhof nicht standhalten und zudem auch keine kurze Ladezyklen, die im Bauhof erforderlich sind,  vertragen.

 

 

b)      Rückgabe des Fahrzeugs und Kauf eines neuen Goupil mit neuen wartungsarmen Lithiumbatterien

 

Bei den neuen Fahrzeugen wurde der o. a. bauartbedingte Fehler beseitigt; es kommen dort Lithium-Batterien zum Einsatz, die auch kurze Ladezyklen überstehen und deutlich wartungsärmer sind. Die Batterien wurden bereits in Langzeitversuchen getestet und speziell für den Einsatz bei kommunalen Bauhöfen freigegeben.

 

Der Nachteil ist natürlich der höhere Preis. Das Neufahrzeug ist mit 35.000 € taxiert; für das Altfahrzeug würden 13.000 € gutgeschrieben, was somit einen Nettoaufwand von 22.000 € bedeuten würde.

 

Des Weiteren wurde ein Mietkaufangebot über 562,17 € sowie einer Mietvorauszahlung von 5.120 und einer Schlussrate von 3.502,00 € unterbreitet. Der Gesamtaufwand bei einem Mietkauf würde sich auf 42.342 € belaufen, was im Verhältnis zum Kauf des Fahrzeugs deutlich unwirtschaftlicher wäre.

 

Die Bauhofleitung schlägt vor:

 

1)      Ein Neufahrzeug zu beschaffen und das Altfahrzeug in Zahlung zu geben.

 

2)      Nach Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Kommunalaufsicht ein o. g. Fahrzeug öffentlich auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

3)      Im Leistungsverzeichnis wird den Bietern die Möglichkeit gegeben als Nebenangebot ein Vorführfahrzeug anzubieten.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt – nach Genehmigung des Haushaltsplanes – ein Neufahrzeug öffentlich auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter unter Berücksichtigung etwaiger Vorführfahrzeuge zu vergeben.