Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme anl. der Offenlage des Einheitlichen Regionalplanes, Kapitel Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen
Vorlage
09/087/VIII/105/2021
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat am 11.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und Plankapitel 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen. In der Sitzung vom 09.12.2020 wurde die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage beschlossen.

Die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans (ERP) bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet und beinhaltet die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen Siedlungsstruktur für die Funktionen Wohnen und Gewerbe. Die im Rahmen des Gesamtkonzepts vorgesehenen Änderungen betreffen sowohl Plansätze als auch Raumnutzungskarte des gültigen ERP.

Im Zuge der Regionalplanänderung werden die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aktualisiert. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP bezogen auf Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächennutzungen geändert. Zum einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen werden zusätzliche gebietsscharfe Vorranggebietsausweisungen gewerblicher Nutzungen im Plan dargestellt. 

(Quelle: Homepage Metropolregion Rhein-Neckar) 

Der vollständige Offenlage-Entwurf ist in der Zeit vom 20.04.2021 – 15.06.2021 im Internet unter https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/Regionalplanaenderung   einsehbar.

Rinnthal hat nach den aktuellen Wohnbauflächenberechnungen einen Bedarf an Wohnbauflächen in den nächsten 15 Jahren von 0,5 ha.

Dem stehen aktuell Wohnbauflächenpotentiale (Außenbereichpotentiale) von rd. 1,0 ha gegenüber. Aus diesem Grunde sieht der Entwurf des ERP keine neuen Ausweisungen von Wohnbauflächen vor.

 

 


Beschlussvorschlag: