Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zum Bau eines Radweges zwischen Queichhambach und Albersweiler (Lückenschluss Queichtalradweg)
Vorlage
01/541/VIII/100/2021
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 18.10.2018 wurde die Machbarkeitsstudie für die Ertüchtigung des Queichtalradweges zwischen Albersweiler und Queichhambach vorgestellt. Hier wurden zwei Varianten (Variante 1 Radweg entlang der Straße Am Bahnhof, Variante 2 nördlich der Bahngleise) näher untersucht.

 

Inzwischen wurden die Kosten der Varianten nochmals überprüft und die Kostensteigerungen eingerechnet. Des Weiteren wurde bei der Variante 1 eine Anbindung an das Radwegenetz Richtung Dernbacher Tal und Eußerthal, mittels einer Brücke, entlang der bestehenden Brücke des Zubringers zur B 10, mit Überspannung der Queich und des Bahnkörpers untersucht.

 

Eine naturschutzrechtliche Machbarkeitsbetrachtung für die Variante 2 wurde inzwischen beauftragt, welche noch nicht abgeschlossen ist. Eine erste Betrachtung offenbart jedoch bei dieser Trassenführung einige Probleme. So würde der Radweg in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie entlang eines FFH-Gebietes verlaufen und im mittleren Teil pauschal geschützte Flächen (Nasswiesen, Seggenrieder) berühren, was einer Befreiung der oberen Naturschutzbehörde bedarf.

Eine Nachfrage bezüglich der Trassenführung bei der Variante 2 ergab, dass der künftige Radweg flutbar sein muss, d.h. er muss „geländegleich“ ausgeführt werden.

 

Die grobe Kostenschätzung für die Variante 1 (inkl. Brücke) beläuft sich auf 1.663.000,-- € (brutto) und für die Variante 2 (Radweg in Schotter) auf 793.000,-- € (brutto) bzw. auf 852.000,-- € (brutto) in einer bituminösen Ausführung.

 

Bei der Schätzung der Kosten handelt es sich um die reinen Baukosten. Hinzu kommen noch die Baunebenkosten (Planung, Bauleitung, Statik) sowie die Kosten für den Arten- und Naturschutz. Des Weiteren wurden noch keine Baugrunduntersuchungen durchgeführt, was zu weiteren Kostensteigerungen führen kann (evtl. Untergrundverbesserungen).

 

Das Land Rheinland-Pfalz fördert, aus Mittel des Bundes, zurzeit den Neu-, Aus- bzw. Umbau von Radwege im Rahmen des Sonderprogrammes „Stadt und Land“. Das Programm läuft bis Ende 2023.

 

Der Regelfördersatz, bei einer Beantragung bis 31.12.2021, beträgt bis zu 80 % (ansonsten 75 %), bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 %. der förderfähigen Kosten.

 


Beschlussvorschlag: