Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2021/2022
Vorlage
14/135/V/402/2020
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Wernersberg sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

- Grundsteuer A:             300 v.H.

- Grundsteuer B:              365 v.H.

- Gewerbesteuer:            365 v.H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

- Grundsteuer A:              300 v.H.

- Grundsteuer B:              365 v.H.

- Gewerbesteuer:            365 v.H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze in Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (Beispiel Zuweisungen aus den Programmen „Investitionsstock“ oder „Dorferneuerung“) ist unter anderem eine der Fördervoraussetzungen, dass die antragstellende Ortsgemeinde ihre jeweiligen Einnahmequellen ausschöpft. Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt.

 

Als Orientierungsgrundlage dienen bei den Realsteuerhebesätzen dabei die Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher Größenordnung. Grundsätzlich sollten mindestens die Nivellierungssätze festgesetzt werden, allerdings achten die kommunalen Aufsichtsbehörden bezüglich der jeweiligen Haushaltssituationen immer stärker darauf, dass sich die Ortsgemeinden an den landesdurchschnittlichen Hebesätzen orientieren.

 

Die aktuellen durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz betragen 2019:

 

                                                               Ø aller Gemeinden        

 

Grundsteuer A                                 323 v.H.

Grundsteuer B                                 403 v.H.

Gewerbesteuer                                379 v.H.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine jeweilige Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer an die landesdurchschnittlichen Steuersätze hätte:

 

 

Steuerart

Steueraufkommen gem. Veranlagungen im Haushaltsjahr 2020 (Stand 10.11.2020)

Hebesatz        Betrag

v.H.                  Euro

Steueraufkommen bei Anpassung an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesatz

Hebesatz        Betrag

v.H.                  Euro

Veränderung in Euro

 

Grundsteuer A

 

 

300

rund

1.000

 

 

323

rund

1.100

 

+ 100

 

Grundsteuer B

 

 

365

rund

104.000

 

403

 

rund

115.000

 

+ 11.000

 

Gewerbesteuer

 

 

365

rund

57.500

 

379

 

rund

59.700

 

+ 2.200

 

Die berechneten Mehrerträge aus einer Anhebung der Realsteuerhebesätze würden in voller Höhe im Haushalt der Ortsgemeinde verbleiben.

 

Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Wernersberg wurden letztmals im Jahr 2014 angehoben (die Grundsteuer A von 285 v.H auf 300 v.H., die Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., die Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.).