Die Hebesätze
für die Realsteuern der Ortsgemeinde Wernersberg sind derzeit wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer
A: 300 v.H.
- Grundsteuer
B: 365 v.H.
-
Gewerbesteuer: 365 v.H.
Im
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern
zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
A: 300 v.H.
- Grundsteuer
B: 365 v.H.
-
Gewerbesteuer: 365 v.H.
Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden
Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze in
Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage.
Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes
(Beispiel Zuweisungen aus den Programmen „Investitionsstock“ oder
„Dorferneuerung“) ist unter anderem eine der Fördervoraussetzungen, dass die
antragstellende Ortsgemeinde ihre jeweiligen Einnahmequellen ausschöpft. Bei
der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen
ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune
berücksichtigt.
Als Orientierungsgrundlage dienen bei den Realsteuerhebesätzen dabei die
Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine
vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher
Größenordnung. Grundsätzlich sollten mindestens die Nivellierungssätze
festgesetzt werden, allerdings achten die kommunalen Aufsichtsbehörden
bezüglich der jeweiligen Haushaltssituationen immer stärker darauf, dass sich
die Ortsgemeinden an den landesdurchschnittlichen Hebesätzen orientieren.
Die aktuellen durchschnittlichen
Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz betragen 2019:
Ø
aller Gemeinden
Grundsteuer A 323 v.H.
Grundsteuer B 403 v.H.
Gewerbesteuer 379 v.H.
Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen
Auswirkungen eine jeweilige Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer
A, der Grundsteuer B sowie bei der Gewerbesteuer an die
landesdurchschnittlichen Steuersätze hätte:
Steuerart |
Steueraufkommen gem. Veranlagungen im Haushaltsjahr 2020 (Stand
10.11.2020) Hebesatz Betrag v.H. Euro |
Steueraufkommen bei Anpassung an den landesdurchschnittlichen
Realsteuerhebesatz Hebesatz Betrag v.H. Euro |
Veränderung in Euro |
||
Grundsteuer A |
300 |
rund 1.000 |
323 |
rund 1.100 |
+ 100 |
Grundsteuer B |
365 |
rund 104.000 |
403 |
rund 115.000 |
+ 11.000 |
Gewerbesteuer |
365 |
rund 57.500 |
379 |
rund 59.700 |
+ 2.200 |
Die berechneten Mehrerträge aus einer Anhebung der
Realsteuerhebesätze würden in voller Höhe im Haushalt der Ortsgemeinde
verbleiben.
Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Wernersberg wurden letztmals im Jahr 2014 angehoben (die Grundsteuer A von 285 v.H auf 300 v.H., die Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., die Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.).