Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2004 und Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses - Verbandsgemeinde Wasserwerk -
Vorlage
01/094/VI/008/2005
Aktenzeichen
VI/Gö/ztr.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanzen der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels wurden im Haupt- und Finanz- sowie Werkausschuss am 09.12.2005 von Herrn Wirtschaftsprüfer Laehn von der Mittel-rheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, erläutert. Der Jahresabschluss 2004 ist durch den

Verbandsgemeinderat festzustellen.

Das Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2004 zeigt sich im Einzelnen wie folgt:

Verbandsgemeinde Wasserwerk

Bilanz per 31.12.2004

Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva

mit einer Summe von              7.104.046,07 €

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Jahreserfolgsrechnung 2004

Erträge (Umsatzerlöse, sonstige Erlöse, aktivierte

Eigenleistungen und sonstige Erträge) über insgesamt     1.029.510,03 €

 

Aufwendungen (für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen und Steuern

etc.) über insgesamt     1.014.036,48 €

 

Jahresgewinn 2004     15.473,55 €

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Gemäß Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde entsprechend § 4 Absatz 3 in Verbindung mit

Absatz 1 Ziffer 3 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom

22.07.1991 (GVBl.Rhld.-Pfalz vom 29.08.1991) festgestellt, dass im wesentlichen

 

     - die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und

     - die Geschäftsführung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

2.1 Einstellung Jahresgewinn in die Allgemeine Rücklage

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt                              den Jahresgewinn in Höhe

von 15.473,55 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

2.2 Feststellung Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005

 

Der Jahresabschluss des Verbandsgemeinde-Wasserwerkes zum 31.12.2004 mit einer

Bilanzssumme von 7.104.046,07 € wird in der vorliegenden Form                  festgestellt.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestätigungsvermerk und den Bestätigungsbericht ortsüblich zu veröffentlichen.