Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Rahmen- und Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels
Vorlage
01/505/VI/255/2020
Art
Beschlussvorlage Werke

Die Verbandsgemeindewerke schreiben im Regelfall alle 2-3 Jahre die ständig wiederkehrenden Tiefbauarbeiten, wie z. B.  Tiefbau für die Herstellung von Hausanschlüssen oder Beseitigung von Wasserrohrbrüchen sowie einen Rufbereitschaftsdienst nach den Vorgaben der VOB/A öffentlich aus. Ziel und Zweck dieser Rahmenvereinbarung ist es ständig wiederkehrende Arbeiten zusammenzufassen, zu bündeln und im Rahmen eines Einheitspreises je Gewerk zu ermitteln und zu bepreisen. Auf dieser Grundlage erhält der obsiegende Bieter einen zeitlich befristeten Rahmenvertrag der es erlaubt ohne Einzelausschreibungen direkt aus diesem Leistungskatalog Aufträge zu vergeben.

 

Die Firma Köhler-Schmitt war seit drei Jahren Inhaber dieses Vertrags, der nunmehr ausgelaufen ist. Die o. g. Leistungen wurden nunmehr ausgeschrieben. Das Ergebnis der Submission vom 30. Juni d. J. liegt nunmehr vor. Insgesamt gaben drei Bieter entsprechende Angebote ab, die allesamt in die Wertung einflossen und zugelassen wurden.

 

Mit einem Angebotspreis von 388.988,89 € für zwei Jahre unterbreitete die Firma Köhler-Schmitt das wirtschaftlichste Angebot. Darüber hinaus wurden alle geforderten Zertifikate und Nachweise, u. a. Güteschutz Kanalbau, vorgelegt. Das Angebot der Firma liegt damit rd. 120.000 € unterhalb der Kostenschätzung, was insbesondere auf die derzeitige Corona-Situation zurückzuführen ist. Eine Preisprüfung ergab, dass die Einheitspreise insgesamt auskömmlich sind.

 

 

Die Werkleitung wird in der Sitzung die Ergebnisse der Submission mitteilen. In den vergangenen Jahren lag der Wert der durch den Rahmenvertrag vergebenen Leistungen bei rd. 250.000 € p. A. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss beschließt die Vergabe des Rahmen- und Jahresvertrags für Tiefbauarbeiten der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels an die Firma ………………………………………………….