Sachverhalt:
In Annweiler-Queichhambach,
Gewanne „Im Wegel“ (Fläche hinter dem Friedhof) soll eine allgemeine
Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
In
dem vorgenannten Bauleitplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die
sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die
eingegangenen Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen dem
Abwägungsvorschlag zu folgen. Des weiteren hat der Ausschuss empfohlen die
Offenlage als nächster Verfahrensschritt durchzuführen.
Des
weiteren liegen die eingegangenen Stellungnahmen mit dem Abwägungsergebnis
hierzu der durchgeführten Offenlage bei.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu
den eingegangenen Stellungnahmen anl. der durchgeführten
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange an bzw. beschließt folgende Abweichung:
2. Der Verbandsgemeinderat
beschließt nachträglich den Flächennutzungsplanentwurf einschl. Begründung für die Dauer eines Monats bei der
Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.
3.
Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu
den eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage an bzw. beschließt folgende
Abweichung:
4. Der Verbandsgemeinderat
beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) für den
Bereich Annw.-Queichhambach, Gewanne „Im Wegel“.