Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Kompetenzen auf den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
01/501/I/247/2020
Aktenzeichen
1.1/029
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 05.12.2019 wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beschlossen. Diesen Haushaltsplan gilt es nun im laufenden Jahr umzusetzen. Für die einzelnen Auftragsvergaben sind jeweils gesonderte Beschlüsse erforderlich. Um die im Haushaltsplan 2020 vorgemerkten Projekte auch zügig weiter umsetzen zu können, soll die Wertgrenze beim Haupt- und Finanzausschuss für das laufende Haushaltsjahr entfallen. Die Einberufung des Verbandsgemeinderats in diesen Auftragsangelegenheiten (Vollzug Haushaltsplan 2020) wäre somit nicht notwendig. Gleiches gilt für Personalentscheidungen im laufenden Haushaltsjahr. Auch hier gibt der Stellenplan als Teil des Haushaltsplan 2020 den Rahmen vor.

Auf der Homepage der ADD (Stand 11.05.2020) werden folgende Empfehlungen gegeben: Gremiensitzungen sollten derzeit jedoch auf das absolut notwendige Maß reduziert und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten abgehalten werden. Durch die oben genannten temporären Übertragungen für das restliche Haushaltsjahr 2020 würde diese Empfehlung aus Sicht des Vorsitzenden des Verbandsgemeinderats, Herrn Bürgermeister Burkhart, Rechnung getragen.

 

Daher soll dem Haupt- und Finanzausschuss

 

1. die Zustimmung zu Personalentscheidungen für das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden (bisherige Regelung gemäß § 4 I Satz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels „Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates über…die Zustimmung zu Personalentscheidungen des Bürgermeisters gemäß § 47 Abs. 2 GemO).

 

2. Die Wertgrenze des Haupt- und Finanzausschusses für das Haushaltsjahr 2020 zur Vergabe von Aufträgen und Arbeiten gemäß § 4 III Nr. 2 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels (bisher: 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 70.000,00 Euro inkl. MwSt.) soll aufgehoben werden.

 

Hinweis:

Gemäß beigefügtem Schreiben des Gemeinde- und Städtebunds vom 30.04.2020 soll eine Änderung der Gemeindeordnung erfolgen. Das dort beschriebene schriftliche Umlaufverfahren wäre eine weitere Möglichkeit um Beschlüsse des Verbandsgemeinderats herbeizuführen.

Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass ebenso künftig Video- oder Telefonkonferenzen ermöglicht werden sollen. Dies wäre, schon allein aus technischer Sicht, für die Gremien der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels derzeit noch schwer umsetzbar.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag: