Sachverhalt:
Durch Beschluss des
Verbandsgemeinderats vom 05.12.2019 wurde die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels beschlossen.
Diesen Haushaltsplan gilt es nun im laufenden Jahr umzusetzen. Für die
einzelnen Auftragsvergaben sind jeweils gesonderte Beschlüsse erforderlich. Um
die im Haushaltsplan 2020 vorgemerkten Projekte auch zügig weiter umsetzen zu
können, soll die Wertgrenze beim Haupt- und Finanzausschuss für das laufende
Haushaltsjahr entfallen. Die Einberufung des Verbandsgemeinderats in diesen
Auftragsangelegenheiten (Vollzug Haushaltsplan 2020) wäre somit nicht
notwendig. Gleiches gilt für Personalentscheidungen im laufenden Haushaltsjahr.
Auch hier gibt der Stellenplan als Teil des Haushaltsplan 2020 den Rahmen vor.
Auf der Homepage der ADD (Stand
11.05.2020) werden folgende Empfehlungen gegeben: Gremiensitzungen sollten
derzeit jedoch auf das absolut notwendige Maß reduziert und nur in
unaufschiebbaren Angelegenheiten abgehalten werden. Durch die oben genannten
temporären Übertragungen für das restliche Haushaltsjahr 2020 würde diese
Empfehlung aus Sicht des Vorsitzenden des Verbandsgemeinderats, Herrn
Bürgermeister Burkhart, Rechnung getragen.
Daher soll dem Haupt- und
Finanzausschuss
1. die Zustimmung zu Personalentscheidungen
für das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden (bisherige Regelung gemäß § 4 I
Satz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels „Vorbereitung
der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates über…die Zustimmung zu Personalentscheidungen
des Bürgermeisters gemäß § 47 Abs. 2 GemO).
2. Die Wertgrenze des Haupt- und
Finanzausschusses für das Haushaltsjahr 2020 zur Vergabe von Aufträgen und
Arbeiten gemäß § 4 III Nr. 2 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am
Trifels (bisher: 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 70.000,00 Euro
inkl. MwSt.) soll aufgehoben werden.
Hinweis:
Gemäß
beigefügtem Schreiben des Gemeinde- und Städtebunds vom 30.04.2020 soll eine
Änderung der Gemeindeordnung erfolgen. Das dort beschriebene schriftliche
Umlaufverfahren wäre eine weitere Möglichkeit um Beschlüsse des
Verbandsgemeinderats herbeizuführen.
Vollständigkeitshalber
sei erwähnt, dass ebenso künftig Video- oder Telefonkonferenzen ermöglicht
werden sollen. Dies wäre, schon allein aus technischer Sicht, für die Gremien
der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels derzeit noch schwer umsetzbar.
Beschlussvorschlag: