2. Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Sachverhalt:
Der Bereich des
Wild- und Wanderparkes in Silz wurde bisher noch nie im Flächennutzungsplan
erfasst. Der Flächennutzungsplan weist hier eine forstwirtschaftliche Fläche
aus.
Aus Gründen der
Rechtsicherheit soll das Gebiet des Wild- und Wanderparkes als eine
Sonderbaufläche „ SO
Wild- und Wanderpark“ ausgewiesen werden.
In dem Verfahren
wurde die Bevölkerung sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die
eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenso ist der Abwägungsvorschlag
des Planungsbüros, als Beschlussempfehlung, beigefügt.
Als nächster
Verfahrensschritte ist nun die Offenlage des Planentwurfes zu beschließen.
Der Planentwurf
wird dann in der Verwaltung nochmals einen Monat öffentlich ausgelegt.