Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag zur Mitbenutzung von Gemeindestraßen
Vorlage
05/166/VI/245/2020
Art
Beschlussvorlage Werke

Der Gemeinde- und Städtebund hat das Vertragsmuster zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen,- wegen und –plätzen im Juli 2018 neu überarbeitet. Der Mustervertrag regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsträger (VG-Werke) und dem Straßenbaulastträger (Ortsgemeinde).

 

Der bisherige Vertrag stammt aus dem Jahr 1981, beinhaltet aber noch weitgehend gültige Regelungen. Der neue Vertrag setzt vielmehr die Rechtsprechung der letzten Jahre um und verweist auf die gültigen Rechtsvorschriften nach dem Landesstraßengesetz. Auch ohne Vertrag gelten im Wesentlichen die im vorliegenden Vertrag kodifizierten Regelungen.

 

In der Vergangenheit waren die Verbandsgemeindewerke bei gemeindlichen Baumaßnahmen über Gebühr „kommunalfreundlich“, u. a. wurden Kostenersätze bei Straßenausbaumaßnahmen bis zur Deckschicht der Straße geleistet. Dies ist nach der abgabenrechtlichen Rechtsprechung und Kalkulation von Wasser- und Abwassergebühren nicht zulässig. Der Vertrag konkretisiert darüber hinaus die umgesetzte Praxis der Verbandsgemeinde nach den Vorgaben der VOB/B über eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren bei Schäden an den Anlageteilen. Darüber hinaus wird eine Kostenbeteiligung der Werke bei gemeinsamen Maßnahmen der Ortsgemeinde und Verbandsgemeindewerke vereinbart (§ 4 Absatz 5 des Vertrages). Hierbei wird bei gemeinsamen Baumaßnahmen von Werken und Ortsgemeinden beim Vollausbau auf die ansonsten separate Wiederherstellung der Fahrbahn, Rinnen und Bürgersteiganlage verzichtet, was zu einer Kosteneinsparung führt. Diese Ersparnis wird an den Straßenbaulastträger durch Pauschalzahlungen in Anlehnung an die Regelungen mit dem LBM zu Kreis- und Landesstraßen vergütet (Seite 13 des Vertrags).

 

Insgesamt hat der kommunale Spitzenverband mit dieser Regelung die gesammelte Rechtsprechung zum Verhältnis Straßenbaulastträger / Werke in einem Vertrag zusammengefasst und dargestellt. Darüber hinaus wird bei gemeinsamen Baumaßnahmen eine kommunalfreundliche Pauschallösung für ersparte Aufwendungen getroffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Mustervertragsentwurf des GStB für die Mitbenutzung von Gemeindestraßen zwischen der Ortsgemeinde Euußerthal und der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, vertreten durch die Verbandsgemeindewerke.