Betreff
Errichtung eines Hallenanbaus an die bestehende Werkstatthalle
Vorlage
02/650/VI/244/2020
Art
Beschlussvorlage Werke

Zur Arbeitserledigung des Wasserwerks- und E-Werks der Stadt Annweiler am Trifels ist die Vorhaltung umfangreicher Maschinen und Arbeitsgeräte erforderlich. Neben Radlader, Bagger oder Hubsteiger sind zur Krisenvorsorge auch zwei größere Notstromaggregate angeschafft worden. Darüber hinaus wird in Kürze ein neuer LKW geliefert. Die Gerätschaften stehen – aufgrund der beengten Verhältnisse bei den Stadtwerken – größtenteils im Freien und sind den Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Weiterhin wird es aufgrund von Sicherheitsbestimmungen erforderlich die bisherige Schlosserei mit Schweißgeräten aus der Werkstatt auszulagern. Die derzeitige Schlosserei ist im Bereich des Aufenthaltsraumes der Mitarbeiter untergebracht, wobei Feinstäube beim Schweißen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.

 

Das Planungsteam wurde beauftragt für einen rudimentären Anbau an die bestehende Halle eine Planzeichnung mit Kostenschätzung zu erstellen. Durch den Anbau entfallen die derzeit genutzten Garagen sowie das Carport. Sowohl die Garagen als auch das Carport sollen an die Kläranlage versetzt und weiter genutzt werden. Der Anbau soll insgesamt 180 m² Raumfläche beinhalten. Die derzeitige Halle hat eine Raumfläche von 237 m². Der Anbau soll wie die bestehende Halle aus Sandwichelementen gebaut werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Halle soll auch für LKW durchgängig befahrbar werden. Zur bestehenden Halle wird eine Verbindung geschaffen. In der bestehenden Halle wird im hinteren Bereich die Schlosserwerkstatt mit Schweißarbeitsplatz nach den Bestimmungen der Unfallkasse eingerichtet.

 

Die Baukosten werden derzeit mit 180.000 € inkl. Ingenieurleistungen taxiert.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss beschließt die Erweiterung der o. a. Erweiterung dem Grunde nach (Ausschreibung erfolgt im Anschluss) und die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Planungsteam Südwest  Honorarzone III, Mindestsatz.