Die
Zeitvertragsarbeiten für TV-Inspektionsarbeiten und Kanalreinigungsarbeiten
wurden für einen Zeitraum von 2 Jahren öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt
forderten zwei Bieter die Angebotsplankette an. Beide Bieter gaben auch ein
Angebot ab, wobei das Angebot der Firma B. von der weiteren Wertung
ausgeschlossen werden musste, da das Angebot um eine Stunde verspätet einging
(§ 16 Abs. 3 Nr. e. VOL/A). Das Angebot wurde ungeöffnet und versiegelt zu den
Angebotsunterlagen genommen.
Mithin
verbleibt vorliegend nur ein Bieter, die Firma Baur aus Landau-Godramstein. Das
Angebot der Firma war vollständig und formell einwandfrei. Der Angebotspreis
über die geforderten Leistungen und Massen über 2 Jahre beträgt 39.186,70 €.
Aufgrund des fehlenden Wettbewerbsangebots ist vorliegend eine Preisprüfung zu
machen, insbesondere, ob der angebotene Preis auskömmlich ist (nicht
unangemessen niedrig). Dies ergibt sich aus § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A. Die
letzte Ausschreibung der o. a. Zeitvertragsarbeiten erfolgte im Mai 2015. Für
den nahezu gleichen Auftragsumfang wurde damals die Leistung – an das gleiche
Unternehmen – mit 30.980,89 € (brutto) beauftragt. Unter Hinzurechnung der
Preissteigerungen seit 2015 ist die o. a. Angebotssumme mithin als auskömmlich,
jedoch nicht unangemessen hoch zu bezeichnen. Die Firma ist darüber hinaus
präqualifiziert, was die Eignung in diesem Bereich auch intendiert.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt die Vergabe der Leistungen zum Angebotspreis von 39.186,70 € (brutto) ab 01.02.2020 – 31.01..2022.