Betreff
Bebauungsplanverfahren "Altenberg" im beschleunigtem Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
11/076/VIII/074/2020
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit und um den Bedarf an Wohnbauflächen zu sichern, sollen mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet ist.

 

Die hierfür vorgesehenen Grundstücke mit den Plan-Nr. 285/5 und 285/7 können als Arrondierung des Siedlungskörpers verstanden werden. Die Planung wird als sinnvoller Beitrag zur Ortsabrundung in diesem Bereich von Völkersweiler angesehen.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nun abgeschlossen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und der hierzu ergangene Abwägungsvorschlag der Verwaltung liegen als Anlage dem Beschlussvorschlag bei.

 

Der Ortsgemeinderat hat nun über den Abwägungsvorschlag zu beschließen. Wenn keine Änderungen des Planentwurfes mehr erfolgen, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag: