Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2020
Vorlage
05/164/IV/266/2019
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 16.10.2009 in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen nach Abs.1 ermittelt.

 

Für das Jahr 2020 ist der Ausbau /die Erneuerung der Breitbachstraße geplant.

 

Daher ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm für das Jahr 2020 erforderlich.

 


Beschlussvorschlag: