Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2020
Vorlage
05/164/IV/266/2019
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Gemäß
§ 3 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom
16.10.2009 in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand
für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen
Investitionsaufwendungen nach Abs.1 ermittelt.
Für
das Jahr 2020 ist der Ausbau /die Erneuerung der Breitbachstraße geplant.
Daher
ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das
Ausbauprogramm für das Jahr 2020 erforderlich.
Beschlussvorschlag: