Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm für das Jahr 2019
Vorlage
14/129/IV/265/2019
Aktenzeichen
IV/Ba
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 17. 12.2010 in der derzeit geltenden Fassung, wird der beitragsfähige Aufwand nach den jährlichen Investitionsaufwendungen nach Abs. 1 ermittelt.  Für das Jahr 2018 war die Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage (= Umstellung auf LED-Technik) in der gesamten Ortslage vorgesehen. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 19.06.2018. Die Arbeiten wurden in 2019 durchgeführt, Rechnungsstellung erfolgte nach Abschluss der Arbeiten im Haushaltsjahr 2019. 

Daher ist aus rechtlichen Gründen die Fassung eines Gemeinderatsbeschlusses über das Ausbauprogramm 2019 erforderlich.


Beschlussvorschlag: