Sachverhalt:
Die Hebesätze für
die Realsteuern der Stadt Annweiler am Trifels sind derzeit wie folgt
festgesetzt:
Grundsteuer A - 322
v.H.
Grundsteuer B - 402
v.H.
Gewerbesteuer- 385 v.H.
Eine Anhebung der
Realsteuerhebesätze erfolgte letztmals in 2019 (Grundsteuer A von 318 auf 322
v.H., Grundsteuer B von 395 auf 402 v.H.) Der Realsteuerhebesatz für die
Gewerbesteuer wurde letztmals in 2017 angehoben (von 375 auf 385 v.H.).
Aufgrund der
defizitären Haushaltslage der Stadt Annweiler am Trifels fordert die
Kommunalaufsicht regelmäßig weitere Konsolidierungsmaßnahmen. Dazu zählt auch,
alljährlich die Höhe der Realsteuerhebesätze zu überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen. Mit Schreiben vom 12.08.2019 hat die Kommunalaufsicht gegen den
vorgelegten Haushaltsentwurf 2019 wegen Verstoß gegen das gesetzliche Gebot des
Haushaltsausgleichs Rechtsbedenken erhoben. Die Stadt wurde aufgefordert,
weitere Konsolidierungsmöglichkeiten zu ergreifen, umzusetzen und weiter zu
entwickeln. „Weitere Anhebungen der Steuerhebesätze, vor allem der Grundsteuer
B, sind in Betracht zu ziehen. Eine weitere Erhöhung um 15-20 v.H. wird nicht
als unverhältnismäßig angesehen und verstößt nicht gegen Bundes- oder
rheinlandpfälzisches Landesrecht, denn weder im Grundgesetz noch im Grundsteuergesetz
noch in der Gemeindeordnung oder im Landesfinanzausgleichsgesetz ist ein
Höchstbetrag für die Grundsteuer B normiert.“ Um zu einer Genehmigung des
Haushaltes zu kommen, wurde der Kommunalaufsicht nach Absprache mit dem
Stadtbürgermeister eine Auflistung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt,
die u.a. vorsieht, dem Stadtrat eine Erhöhung der Grundsteuer B ab 2020
vorzuschlagen. Die Kommunalaufsicht hat zwischenzeitlich unter der
Voraussetzung, dass die Umsetzung der Konsolidierungsliste nachgewiesen wird,
die Bedenken wegen Rechtsverletzung zurück gestellt.
Die
durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz 2019 bzw. auf
Bundesebene 2017 (Bundeswerte für 2018 und 2019 liegen noch nicht vor)
betragen:
|
Rheinland-Pfalz 2019 |
Bund 2017 |
Grundsteuer
A |
323 v.H. |
336 v.H. |
Grundsteuer
B |
403 v.H. |
470 v.H. |
Gewerbesteuer |
379 v.H. |
402 v.H. |
(Quelle:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)
Der nachfolgenden
Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung
der Realsteuerhebesätze hätte:
|
Hebesatz |
Steueraufkommen Stand
28.10.2019 |
Mehreinnahmen jährlich |
Prozentuale Erhöhung |
Grundsteuer
A |
322 v.H. 332 v.H. 336 v.H. 350 v.H. 400 v.H. |
7.500 € rd. 7.750 € rd. 7.800 € rd. 8.150 € rd. 9.300 € |
250 € 300 € 650 € 1.800€ |
+ 3,33 % + 4,00 % + 8,66 % + 24,00 % |
Grundsteuer
B |
402 v.H. 403 v.H. 410 v.H. 420 v.H. 470 v.H. |
1.014.700 € rd. 1.017.250 € rd. 1.034.900 € rd. 1.060.150 € rd. 1.186.350 € |
2.550 € 20.200 € 45.450 € 171.650 € |
+ 0,25 % + 1,99 % + 4,48 % + 16,92 % |
Gewerbesteuer |
385 v.H. 390 v.H. 395 v.H. 400 v.H. 450 v.H. |
2.427.500 € rd. 2.459.000 € rd. 2.490.550 € rd. 2.522.100 € rd. 2.837.350 € |
31.500 € 63.050 € 94.600 € 409.850 € |
+ 1,30 % + 2,60 % + 3,90 % + 16,88 % |
Nachdem die
aktuellen Realsteuerhebesätze der Stadt Annweiler am Trifels über den
Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (Grundsteuer A 300 v.H.,
Grundsteuer B und Gewerbesteuer je 365 v.H.) liegen, hat eine weitere Anhebung
der Hebesätze keine Auswirkungen auf die Höhe der Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage. Die Mehrerträge aus einer Anhebung der
Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Stadt verbleiben.
Beschlussvorschlag:
Es wird
vorgeschlagen, mindestens den Realsteuerhebesatz für die Grundsteuer zu erhöhen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit ………………..Ja-Stimmen,……………………..Nein-Stimmen
und ……………..Enthaltungen, die Realsteuerhebesätze ab 2010 wie folgt
festzusetzen.
Grundsteuer A - v.H.
Grundsteuer B- v.H.
Gewerbesteuer- v.H.