Betreff
Bebauungsplanverfahren "Altenberg" im beschleunigtem Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
11/072/VIII/060/2019
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit und um den Bedarf an Wohnbauflächen zu sichern, sollen mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet ist.

 

Die hierfür vorgesehenen Grundstücke mit den Plan-Nr. 285/5 und 285/7 können als Arrondierung des Siedlungskörpers verstanden werden. Die Planung wird als sinnvoller Beitrag zur Ortsabrundung in diesem Bereich von Völkersweiler angesehen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im sog. beschleunigtem Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch durchgeführt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag: