Betreff
Wahl von Mitgliedern und Verretern zu der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Impflinger Gruppe"
Vorlage
01/466/I/236/2019
Aktenzeichen
1.1/004-10/S
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Nach § 6 der Satzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den kommunalen Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, kraft Gesetz, Vertreter der Mitgliedsgemeinde – Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

 

Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe B dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene tausend Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der Verbandsgemeinde einen sog. „weiteren Vertreter“.

 

Der Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen ist.

 

In der vergangenen Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldrohrbach als weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldhambach gewählt worden.

 


Beschlussvorschlag: