Betreff
Grundsatzbeschluss über die Einführung von Parkgebühren im Bereich der Stadt Annweiler am Trifels
Vorlage
02/593/II/055/2019
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt: Aufgrund der finanziellen Situation ist die Stadt Annweiler am Trifels gehalten alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Die Einführung von Parkgebühren könnte zur Entlastung des Haushalts beitragen.

 

Zunächst sind jedoch Investitionen für Parkscheinautomaten, Beschilderung usw. notwendig.

Für einen Parkscheinautomat muss mit Anschaffungskosten von ca. 5.000 € gerechnet werden. Je nach gewünschter Ausstattung erhöht sich der Preis.

 

Folgende Parkplätze werden für die Einführung von Parkgebühren vorgeschlagen:

- Im Zwinger

- Parkdeck Sparkasse

- Tiefgarage

- Meßplatz

 

Die zu erwartenden Einnahmen sind schwer zu ermitteln, da sie von vielen Faktoren abhängen. Da bereits bis zum Jahr 2005 die Parkplätze auf dem Meßplatz und auf dem Parkdeck an der Sparkasse gebührenpflichtig waren, können die damaligen Einnahmen als Anhaltspunkt herangezogen werden.

Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre betrugen die Jahreseinnahmen 107,66 € pro Stellplatz.

 

Auf die vorgeschlagenen Parkplätze übertragen würden sich folgende Jahreseinnahmen ergeben:

                          - Im Zwinger                                 3.660,58 €

                          - Parkdeck Sparkasse                    3.337,59 €

                          - Tiefgarage                                   3.014,60 €

                          - Meßplatz                                     1.291,97 €

 

                          gesamt                                         11.304,74 €

 

Aufgrund der allgemeinen Zunahme an Fahrzeugen in den letzten Jahren, kann von höheren Einnahmen ausgegangen werden.

 

Für die Berechnung der möglichen Einnahmen wurde die Belegung der Parkplätze ermittelt. Die sich daraus ergebende Anzahl wurde nochmals um 50 % reduziert um Belegungsschwankungen, das Ausweichen auf gebührenfreie Parkplätze usw. zu berücksichtigen. Des Weiteren wurde angenommen, dass die so ermittelten Stellplätze 5 Stunden am Tag (Mo-Fr) belegt sind.

Die sich unter diesen Voraussetzungen ergebenen Einnahmen stellt die folgende Tabelle dar.

 

 

 

 

Parkplatz

Anzahl Stellplätze

Anzahl der Stellplätze für die Berechnung

Dauer

Gebühren-höhe je Std.

Einnahmen pro Jahr

 

 

 

 

 

 

Im Zwinger

34

15

5

1,20 €

21.600 €

 

 

 

 

1,00 €

18.000 €

 

 

 

 

0,80 €

14.400 €

 

 

 

 

0,60 €

10.800 €

 

 

 

 

 

 

Parkdeck Sparkasse

31

6

5

1,20 €

8.640 €

 

 

 

 

1,00 €

7.200 €

 

 

 

 

0,80 €

5.760 €

 

 

 

 

0,60 €

4.320 €

 

 

 

 

 

 

Tiefgarage

28

7

5

1,20 €

10.080 €

 

 

 

 

1,00 €

8.400 €

 

 

 

 

0,80 €

6.720 €

 

 

 

 

0,60 €

5.040 €

 

 

 

 

 

 

Meßplatz

12

5

5

1,20 €

7.200 €

 

 

 

 

1,00 €

6.000 €

 

 

 

 

0,80 €

4.800 €

 

 

 

 

0,60 €

3.600 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahreseinnahmen bei

 

 

 

 

1,20 €

47.520 €

 

 

 

 

1,00 €

39.600 €

 

 

 

 

0,80 €

31.680 €

 

 

 

 

0,60 €

23.760 €

 

 

Es wären Investitionskosten von mindestens 20.000 € für die Parkscheinautomaten erforderlich. Diese Kosten könnten nach der niedrigsten Einnahmenschätzung innerhalb von ca. 2,5 Jahren eingenommen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag: