Sachverhalt:
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur (Leerrohre) zur Vorbereitung eines späteren Ausbaus eines Netzes mit Glasfaser bis zum Grundstück/ Gebäude (FTTB/H) im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als einem Breitbandausbau.
Von Seiten des Bundes und des Landes ist geplant, dass bis zum Jahre 2025 die
Gebäude mit Glaserfaseranschlüsse versorgt werden können.
Es ist nun zu überlegen, ob im Rahmen des Ausbaus der Alten Landstraße entsprechende Leerrohre, in welche später die Glasfaserleitungen eingeblasen werden können, verlegt werden sollen.
Die Kosten für die Verlegung werden vom Land mit einem Zuschuss in der Höhe von bis zu 80 % gefördert.
Nach Auskunft des Breitbandbüros des Landes kann man pro lfd. Meter mit Kosten von 100,-- € rechnen.
Gem. den Förderrichtlinien
ist der Zuschussantrag von der Verbandsgemeinde zu stellen.
Aus diesem Grunde muss die
Ortsgemeinde die Aufgabe „Mitverlegung
von Leerrohren für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau“ auf die
Verbandsgemeinde übertragen.
Beschlussvorschlag: