Sachverhalt:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Westlich der Anebosstraße“ fordert der Landesbetrieb Mobilität, Speyer, dass sie sog. Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze) ca. 60 Meter Richtung Annweiler am Tr. verlegt wird.
Die OD-Grenze befindet sich zurzeit an dem in der beiliegenden Karte mit rotem Punkt gekennzeichneten Fläche. Das Ortsschild befindet sich an dem in der beiliegenden Karte blauen Punkt. Hier soll sich dann auch die neue OD-Grenze befinden.
Sollte die OD-Grenze nicht verschoben werden, wäre das Grundstück, welches derzeit überplant wird, nicht bebaubar, da dann der LBM einen Abstand des Baukörpers zur Straße von 15 Meter fordert.
Wir schlagen vor, die OD-Grenze, wie ausgeführt zu
verschieben.
Beschlussvorschlag: