Betreff
Vorberatung über den Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Vorlage
01/429/III/046/2018
Aktenzeichen
III/ml
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unterhält derzeit 14 Obdachlosen- und Asylunterkünfte mit insgesamt 31 Wohneinheiten. Zwei Gebäude sind im Besitz der Verbandsgemeinde. Die restlichen Unterkünfte sind angemietet. Derzeit sind 110 Personen in unseren Unterkünften untergebracht. Hierbei handelt es sich um 109 Flüchtlinge die zur Vermeidung der Obdachlosigkeit untergebracht werden und um einen deutschen Obdachlosen.

 

Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Unterbringungsverhältnis nach
§ 1 Landesaufnahmegesetz Rheinland-Pfalz und

§ 9 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es zwingend erforderlich, dass die Verbandsgemeindeverwaltung eine Satzung erlässt. Nur mittels Satzung kann das Benutzungsverhältnis rechtsverbindlich geregelt werden. Für die Nutzung der Unterkünfte werden Gebühren erhoben. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz dürfen Gebühren nur auf Grund einer Satzung erhoben werden (Satzungsvorbehalt). Der Satzungsentwurf beinhaltet deshalb die notwendigen Gebührentatbestände.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat mit

        Ja-Stimmen,      Nein-Stimmen und       Enthaltungen, die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

 

-          wie vorgelegt zu beschließen.

 

-          mit folgenden Änderungen zu beschließen.