Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unterhält derzeit
14 Obdachlosen- und Asylunterkünfte mit insgesamt 31 Wohneinheiten. Zwei
Gebäude sind im Besitz der Verbandsgemeinde. Die restlichen Unterkünfte sind
angemietet. Derzeit sind 110 Personen in unseren Unterkünften untergebracht.
Hierbei handelt es sich um 109 Flüchtlinge die zur Vermeidung der
Obdachlosigkeit untergebracht werden und um einen deutschen Obdachlosen.
Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches
Unterbringungsverhältnis nach
§ 1 Landesaufnahmegesetz Rheinland-Pfalz und
§ 9 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es zwingend
erforderlich, dass die Verbandsgemeindeverwaltung eine Satzung erlässt. Nur
mittels Satzung kann das Benutzungsverhältnis rechtsverbindlich geregelt
werden. Für die Nutzung der Unterkünfte werden Gebühren erhoben. Nach § 2 Abs.
1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz dürfen Gebühren nur auf Grund einer Satzung
erhoben werden (Satzungsvorbehalt). Der Satzungsentwurf beinhaltet deshalb die
notwendigen Gebührentatbestände.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat mit
Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen, die Satzung über
die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
-
wie
vorgelegt zu beschließen.
-
mit
folgenden Änderungen zu beschließen.