Sachverhalt:
Es wurde vom
Ortsbürgermeister vorgeschlagen die Ruhezeit für Leichen und Aschen von 30
Jahre auf 20 Jahre zu verkürzen.
Aufgrund dieser Anregung
wurde der beiliegende Satzungsentwurf gefertigt, in dem in § 10 (Ruhezeit) der
Friedhofssatzung insoweit geändert wurde, dass die Ruhezeit für Leichen und
Aschen 20 Jahre beträgt.
Damit es aufgrund dieser
Satzungsänderung zu keiner Gebührenerhöhung kommt, wurde bei dem Entwurf in §
13 Abs. 1 (Reihengrabstätte) festgelegt, dass die Grabstätten im Todesfalle für
die Dauer der Nutzungszeit (30 Jahre), statt für die Dauer der Ruhezeit
zugeteilt werden.
§ 13 a Abs. 3 (gemischte
Grabstätten) wurde auch der neuen Regelung der Dauer der Ruhezeit angepasst,
sodass sich das Nutzungsrecht an der gemischten Grabstätte ab dem Zeitpunkt
einer neuen Beisetzung der Asche um die Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltung, die beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.