Beschluss über den Beitritt zur künftigen kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft mbH Pfalz
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner
Sitzung vom 23. August 2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die
Verbandsgemeinde Annweiler am Tr., zur Sicherung der Holzvermarktung, die nach dem
Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft
Pfalz in der Rechtsform der GmbH, gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden
bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als
Gesellschafter daran beteiligt.
Alle Ortsgemeinden wurden ausführlich und
mehrfach über die Möglichkeiten der Holzvermarktung informiert. Die
Ortsgemeinden Dernbach, Eußerthal und Ramberg haben sich zum Zeitpunkt der
Beschlussvorlageerstellung erklärt, ihr gemeindliches Holz über die neu zu
gründende Gesellschaft zu vermarkten. Weitere Ortsgemeinden werden sich bis zur
Sitzung vor. anschließen – hierüber wird in der Sitzung berichtet -.
Lediglich die Ortsgemeinden
Völkersweiler und Waldrohrbach haben sich gegen eine Vermarktung ihres Holzes
über die neu zu gründende Gesellschaft ausgesprochen.
Die Stadt Annweiler am Tr. sowie die
Ortsgemeinden Rinnthal und Albersweiler vermarkten ihr Holz über die kommunalen
Waldgesellschaften mbH.
Im Ergebnis nimmt unsere
Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO das
Verwaltungsgeschäft für die im
Beschlussvorschlag genannten Ortsgemeinden wahr, indem
sie sich an der kommunalen
Holzvermarktungsgesellschaft beteiligt und sich dieser
Organisation bedient.
Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO
vorgeschaltet erfolgte - gemeinsam für alle 5
neuen Gesellschaften - eine zentrale
Vorabstimmung mit der ADD durch den Gemeinde- und
Städtebund. Diese betraf die Analyse
sowie den Entwurf des Gesellschaftervertrags
und wurde am 7. September 2018
abgeschlossen.
Die danach gebotene Einbindung der
Ortsgemeinden ist in unserer Verbandsgemeinde
erfolgt und wird im Rahmen einer Anzeige gegenüber der ADD belegt.
Des Weiteren erfolgt noch eine
Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Südliche Weinstraße.
Beschlussvorschlag: