Betreff
Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung
Beschluss über den Beitritt zur künftigen kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft mbH Pfalz
Vorlage
01/420/VIII/031/2018
Aktenzeichen
sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. August 2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr., zur Sicherung der Holzvermarktung, die nach dem Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der GmbH, gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

Alle Ortsgemeinden wurden ausführlich und mehrfach über die Möglichkeiten der Holzvermarktung informiert. Die Ortsgemeinden Dernbach, Eußerthal und Ramberg haben sich zum Zeitpunkt der Beschlussvorlageerstellung erklärt, ihr gemeindliches Holz über die neu zu gründende Gesellschaft zu vermarkten. Weitere Ortsgemeinden werden sich bis zur Sitzung vor.  anschließen  – hierüber wird in der Sitzung berichtet -.

 

Lediglich die Ortsgemeinden Völkersweiler und Waldrohrbach haben sich gegen eine Vermarktung ihres Holzes über die neu zu gründende Gesellschaft ausgesprochen.

 

Die Stadt Annweiler am Tr. sowie die Ortsgemeinden Rinnthal und Albersweiler vermarkten ihr Holz über die kommunalen Waldgesellschaften mbH.

 

Im Ergebnis nimmt unsere Verbandsgemeinde im Rahmen des § 68 Abs. 5 GemO das

Verwaltungsgeschäft für die im Beschlussvorschlag genannten Ortsgemeinden wahr, indem

sie sich an der kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft beteiligt und sich dieser

Organisation bedient.

 

Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte - gemeinsam für alle 5

neuen Gesellschaften - eine zentrale Vorabstimmung mit der ADD durch den Gemeinde- und

Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den Entwurf des Gesellschaftervertrags

und wurde am 7. September 2018 abgeschlossen.

 

Die danach gebotene Einbindung der Ortsgemeinden ist in unserer Verbandsgemeinde

erfolgt und wird im Rahmen einer  Anzeige gegenüber der ADD belegt.

 

Des Weiteren erfolgt noch eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Südliche Weinstraße.

 

 


Beschlussvorschlag: