Betreff
Bebauungsplanverfahren „Wohnanlage Nordring“ gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
02/558/VIII/030/2018
Aktenzeichen
sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

 

Ein Investor beabsichtigt, das in dem beiliegenden Plan dargestellte Gelände, im Nordring zu bebauen.

 

Aus diesem Grunde ist ein Bebauungsplan zu erstellen.

 

Der Planentwurf wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.10.2018 und im Stadtrat vorgestellt.

 

Der Stadtrat hat aber die notwendigen Verfahrensschritte zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erstellt werden. Eine Umweltprüfung kann hier entfallen.

 


Beschlussvorschlag: