Betreff
Bebauungsplanverfahren „Wohnanlage Nordring“ gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
02/558/VIII/030/2018
Aktenzeichen
sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Ein Investor
beabsichtigt, das in dem beiliegenden Plan dargestellte Gelände, im Nordring zu
bebauen.
Aus diesem Grunde
ist ein Bebauungsplan zu erstellen.
Der Planentwurf
wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.10.2018 und im Stadtrat
vorgestellt.
Der Stadtrat hat
aber die notwendigen Verfahrensschritte zu beschließen.
Der Bebauungsplan
soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erstellt werden. Eine
Umweltprüfung kann hier entfallen.
Beschlussvorschlag: