Auf Grund kartellrechtlicher Probleme hat das Land
die Holzvermarktung der Kommunen zum
01.01.2019 beendet.
Die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge hat das
Land zum Ende des Jahres 2018 insoweit aufgekündigt. In der Folge ist für die
waldbesitzenden Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die
Holzvermarktung erfolgen soll.
Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die
Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende
regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt,
alternativ durch Erweiterung der bereits vorhandenen
Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).
Beide Vermarktungswege werden mit einer
Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5 Jahre versehen; diese wird aus den
Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert, die bisher Landesforsten
zur Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.
Im Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden erfolgt
die Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO
durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; diese erledigt
sie jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden
kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.
Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der
Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden
Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften
werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme
gut geschulten Personals, gute
Startbedingungen geschaffen.
Die Verwaltung empfiehlt die Holzvermarktung aus dem
gemeindlichen Forst über die
neu zu gründende Holzvermarktungsorganisation Pfalz
in Maikammer durchführen zu lassen.
Beschlussvorschlag: