Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Vorlage
12/075/I/221/2018
Aktenzeichen
1.1/025
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Auf Grund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) besteht für öffentliche Stellen und Behörden, ab dem 28.05.2018, die Pflicht eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen; demzufolge künftig auch für Ortsgemeinden. 

Die Datenschutzgrundverordnung lässt jedoch ausdrücklich zu, dass ein Datenschutzbeauftragter für mehrere Behörden/Kommunen tätig sein kann.

 

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels hat bereits Herrn Frank als behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt.

 

In Folge der Komplexität des Aufgabenbereiches räumt die Verbandsgemeinde den Ortsgemeinden die Möglichkeit ein, dass diese die Aufgaben ihres Datenschutzbeauftragten, im Rahmen der Delegation, auf den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, übertragen.

 


Beschlussvorschlag: