Auf Grund der
Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) besteht für öffentliche
Stellen und Behörden, ab dem 28.05.2018, die Pflicht eine/n
Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen; demzufolge künftig auch für
Ortsgemeinden.
Die
Datenschutzgrundverordnung lässt jedoch ausdrücklich zu, dass ein
Datenschutzbeauftragter für mehrere Behörden/Kommunen tätig sein kann.
Die Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels hat bereits Herrn Frank als behördlichen
Datenschutzbeauftragten bestellt.
In Folge der
Komplexität des Aufgabenbereiches räumt die Verbandsgemeinde den Ortsgemeinden
die Möglichkeit ein, dass diese die Aufgaben ihres Datenschutzbeauftragten, im
Rahmen der Delegation, auf den Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels, übertragen.
Beschlussvorschlag: